Mann ALG 1, Frau angestellt und ein Kind, getrennt lebend?

Hallo,

mein Mann (bekommt seit Januar nun ALG 1/918 € im Monat) und ich (angestellt / 2770€ im Monat) leben getrennt und haben ein gemeinsames Kind. Er wohnt nebenan im selben Haus und hat 1 und 1/2 Zimmer (seit wenigen Monaten angemietet, dieselbe Adresse). Mein Kind und ich wohnen im gleichen Stockwerk nebenan (Hauptwohnung) und haben zwei Zimmer. Nach der Trennung (keine Scheidung) haben wir uns so aufgeteilt, weil es so schwer ist, eine Wohnung zu finden. Beide Mietverträge laufen nur auf meinem Namen, aber die Miete wird noch von seinem Konto abgebucht. Die Kita-Gebühren auch. Er ist bereits im Minus bei seiner Bank. Wir leben getrennt. Ich kümmere mich um das Kind. Steht ihm Wohngeld zu? Und wenn ja, muss er als Untermieter einen Untermietvertrag von der Hausverwaltung erhalten? Oder muss ich für ihn zahlen? Die Miete für die von mir bewohnte Hauptwohnung 690 € und die Kita-Gebühren würde ich sonst übernehmen. Aber wir haben noch einen gemeinsamen Kredit 580 €/mon. , welchen ich abbezahle. Was würdet ihr mir raten? Ich möchte so wenig Kontakt wie möglich zu ihm und eine Scheidung käme finanziell erstmal nicht in Frage. Und ich habe Lohnsteuerklasse 3 , er hat 5. Ist es besser, die Lohnsteuerklasse zu ändern? Danke für jeden gutgemeinten Tipp. Ich bin langsam am Ende meiner Kräfte und nahe einem Burnout....

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ALG1 nach Ersatzbescheinigung und der Verwirrende eservice?

Hallo ihr lieben,

erst einmal die Vorgeschichte ich bin zum 01.02.2020 innerhalb der Probezeit bei meinem ehemaligen Arbeitgeber gekündigt wurden. Nachdem ich schriftlich Per Post meine Kündigung erhalten habe, habe ich mich unverzüglich beim Arbeitsamt Persönlich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. An diesem Tag erhielt ich vom Arbeitsamt auch die Papiere die von den ehemaligen Arbeitgebern zur Berechnung das ALG1 ausgefüllt werden sollten. Soweit auch alles kein Problem mein Letzer AG hatte unverzüglich die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt und an mich Zurück gesendet so das ich diese bei meinem Digitalen Antrag im eService hochladen konnte. Leider lies sich bis stand Heute der vorherige AG leider zeit und reagierte auch auf keine einzige Mahnung Per Post. Aus diesem Grund

Wandte ich mich an die Hotline Der Bundesagentur Für Arbeit diese Schickten mir eine Ersatzbescheinigung welche ich ausfüllen sollte, solle aber dem Arbeitgeber welcher die Bescheinigung noch nicht zurück geschickt hatte nochmals anmahnen mit einer Frist von 3 Wochen. Auch dies tat ich und bin somit dann am 02.03 Wieder Persönlich zum Arbeitsamt samt der Ersatzbescheinigung Schriftverkehr etc. Dort geriet ich an einen doch zu meinem erstaunen sehr freundlichen und Kompetenten Sachbearbeiter der meinen Ersatz Antrag entgegen nahm und die Sache auch als dringlich im EDV System markiert hatte. Er wies mich daraufhin das sich jetzt die Agentur Für arbeit mit dem einen Arbeitgeber nochmals in Verbindung setzt und auch mit einem Bußgeld drohen würde um meinen fehlenden unterlagen zu bekommen.

Nun haben mir ja heute den 6.3. und ich sehe in meinem eservice Portal der Agentur für Arbeit unter Bewilligte Leistungen das am 4.3. eine Zahlung wohl getätigt worden sei habe aber weder einen bescheid bekommen noch Geld auf das angegebene Bankkonto.

Nun zu meiner Hauptsächlichen Frage wie lang Braucht denn das Arbeitslosengeld bis es wirklich auf dem Konto des Empfängers ankommt. Und sind meine Leistungen nun bewilligt oder nicht da ich ja noch keinen Bescheid bekommen Habe

Danke im voraus schon mal für alle antworten

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alg1
Erstattungsanspruch bei einem ALG 1 Antrag

Hallo :)

Ich habe heute Post von der Agentur bekommen in dem folgendes stand:

Sie haben der Person X Arbeitslosengeld 2 bewilligt. Sie hat am 27.12.13 Arbeitslosengeld beantragt. Sie hat folgenden Anspruch:

Leistungshöhe täglich : 20,14€ vom 19.12.13-30.09.14 Anspruchsdauer (ab Beginn) 240 Kalendertage Bemessungsentgelt täglich: 45,34€

Bitte teilen Sie mir auf dem beigefügten Formular mit ob und wenn ja,in welcher Höhe Sie einen Erstattungsanspruch geltend machen Die Leistung für die Zeit vom 30.07.13-16.10.13 und vom 19.12.13-28.02.14 behalte ich ein, um Ihren Erstattungsanspruch zu erfüllen. Ab dem 30.07.13-17.10.13 und ab dem 1.3.14 werde ich das Arbeitslosengeld in voller Höhe auszahlen.

Was bedeutet das ganze nun für mich ??

Ich habe Ende Juli letzten Jahres Alg1 beantragen wollen, der Herr von der Agentur schickte mich wieder nach Hause um ein Schriftstück unseres Pflegeteams zu besorgen wo drin steht das sie die volle Pflege meiner Großmutter ab jetzt übernehmen damit ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Am nächsten Tag brachte ich ihm dieses Schreiben und er sagte mir das doch kein Anspruch bestehen würde. Danach habe ich mich sofort beim Jobcenter gemeldet und einen Antrag auf Alg2 beantragt, die Dame dort sagte zu mir das ich doch einen Anspruch auf Alg1 habe und rufe den Herrn von der Agentur an, wies ihn darauf hin und bat ihn darum mir einen Antrag nach Hause zu schicken, nach 7 langen Monaten hat er es nicht geschafft. Das Jobcenter genehmigte mir den Antrag und überwies mir 1200€,meine Miete haben sie bis heute noch nicht bezahlt. Von Mitte Oktober bis Mitte Dezember hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag, von Beginn an wurde der Agentur mitgeteilt wann der Vertrag beginnt und wann er endet. Nach Beendigung meines Vertrages bekam ich gleich einen neuen Termin beim Jobcenter, ich bat die Frau selbst noch einmal im Computer nachzusehen ob mir denn wirklich kein Alg1 zu steht, sie holte noch einen Kollegen dazu und beide haben mir versichert das Anspruch besteht. Ich also wieder zur Agentur und nochmal einen Antrag versucht zu stellen, die Dame dort war sehr kooperative und ermöglichte es mir zwei Anträge abzugeben und das tat ich nun am Montag. Bei meinem Termin konnte mir die Dame nicht mal sagen ob und in welcher Höhe mein Antrag nun genehmigt ist. Und heute nun das, klar ist mit schon das sie sich das zurück holen was schon gezahlt wurde, aber die Leute Schulden mir trotzdem 5 Monate Geld und kommen mir jetzt mit einbehaltung ??

Ich hoffe mir kann jemand helfen, mein Fall ist vielleicht auch nicht gerade ganz leicht zu verstehen.

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