Alg1 ruckwikend?
Hallo zusammen. Ich würde gerne von jemandem hören, der in einer ähnlichen Situation war wie ich. Also meldete ich mich direkt nach meiner Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit, bekam ein Alg-Formular und schickte es ab. Allerdings glaube ich, dass einer meiner früheren Arbeitgeber die Unterlagen nicht an die Agentur für Arbeit geschickt hat, weil ich die Leistung nicht erhalten habe. Aufgrund der damaligen finanziellen Situation und der Tatsache, dass ich von der Miete meines Arbeitgebers lebte, musste ich Deutschland verlassen. Ich kam zurück und meldete mich arbeitslos, nachdem ich selbst Arbeit gesucht und mich mit einigen zwielichtigen Arbeitgebern auseinandergesetzt hatte. Mein Sachbearbeiter konnte nicht glauben, dass ich das Dokument nicht erhalten hatte, und meinte, dass einige Kontrollen durchgeführt werden müssten. Sie sagte mir jedoch, dass ich mich noch einmal bewerben sollte. Nun meine Frage: Wäre es nicht richtig, dass ich es rückwirkend bekomme, da ich es bereits beim ersten Mal beantragt habe? Ich hoffe, jemand kann mir helfen, danke! Entschuldigung für mein Deutsch!
5 Antworten
Nein. Für die Zeit des Auslandsaufenthalts steht Dir ohnehin kein ALG-I zu.
Und auch für die Zeit vorher braucht es etwas mehr als das Abschicken des Formulars.
Das ist aber etwas seltsam. Du beantragst ALG 1. Du wartest auf das Geld, es kommt nicht, aber anstatt beim Amt nachzufragen oder anderweitig übergangsweise Sozialleistungen oder ein Darlehen beim Amt zu beantragen, gehst du komplett aus Deutschland weg. Hast du das überhaupt dem Amt mitgeteilt? Wie wärest du überhaupt erreichbar gewesen? Stichwort Mitwirkungspflicht. Das sind schon rabiate Konsequenzen, einfach alles in Deutschland aufzugeben (allein der ganze Aufwand mit dem Papierkram), nur weil irgendwo angeblich etwas fehlt? Warum sucht man nicht den Kontakt mit den Behörden, um Lösungen zu finden? Oder fehlt hier eine wichtige Information in deinem Text?
Die Arbeitsagentur zahlt immer nur ab Antragstellungsdatum. Nicht rückwirkend.
Grundvoraussetzung für Arbeitslosengeld:
Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!
Und das bezweifle ich, wenn Du dich im Ausland befindest!!!
Und den Rest Deines Kauderwelsch verstehe ich eh nicht!
Du hast Miete von Deinem Arbeitgeber bekommen? Wofür??
Mit Miete ist hier sicher Arbeitslohn gemeint. Vermutlich durch mehrere google-Übersetzer verhackstückelt (engl. rent). Der AG zahlt ja quasi eine Nutzungsgebühr für die Nutzung der Arbeitskraft... Ändert aber nichts an den Antworten.
du solltest dir jemanden suchen der sich etwas besser mit der Deutschen Sprache auskennt, weil in deiner Frage sind so einige Angaben überhaupt nicht schlüssig, also ich verstehe fast nur Bahnhof.