Aufhebung von Arbeitssuchendmeldung, entfällt mein Anspruch auf ALG1?
Ich habe ab dem 01.09. einen neuen, unbefristeten Job, bin seit dem 01.07. arbeitslos gemeldet und habe auch ALG 1 beantragt. Ich wollte nun online angeben, dass ich einen Job habe und da kann ich ankreuzen on ich weiterhin als arbeitssuchend geführt werden möchte oder nicht. Wenn ich anklicke ,dass ich das nicht mehr möchte bekomme ich die Info ,dass damit auch mein Bewerberangebot abgelehnt wird (Da Sie nicht arbeitsuchend geführt werden wollen, melden wir Ihr Bewerberangebot ab). Heißt das ,dass ich einfach keine Post mehr bekomme wegen Vermittlungen,oder dass auch meine Bewerbung um ALG1 abgelehnt wird?
1 Antwort
Nun, um ALG1 hast du dich nicht beworden sondern es beantragt. Es ist eine Versicherungsleistung, die dir zusteht.
Ich meine, das damit deine Daten dann für die Jobsuche online nicht mehr zur Verfügung stehen.