Wird bei einer Kontopfändung das gesamte Guthaben gesperrt?
Ich meine nicht den Freibetrag von ~1.400€, sondern das im konkreten Fall über den gepfändeten Betrag hinausgehende Kontoguthaben.
Habe mir eine Pfändung eingefangen, nicht weil pleite, sondern weil dumm. Geld genug wäre auf dem Konto. Heute konnte ich dann beim Einkaufen nicht mehr mit der Karte bezahlen. Bin eigentlich davon ausgegangen, dass meinetwegen der gepfändete Betrag, oder von mir aus sicherheitshalber das Doppelte gesperrt werden darf. Aber doch sicher nicht das komplette Konto?
5 Antworten
Das ist so nicht rechtens. Eigentlich darf nicht das gesamte Guthaben gesperrt werden, wenn dieses deutlich über dem gepfändeten Betrag liegt. Es wird aber häufig einfach so gemacht. Den Freibetrag gibt es übrigens nur, wenn das Konto als P-Konto geführt wird.
Die korrekte Vorgehensweise wäre eigentlich, den gepfändeten Betrag zu sperren, aber das funktioniert technisch bei etlichen Banken schlichtweg nicht. Dann müsste die Bank den Betrag eigentlich separieren, also auf ein zusätzliches noch einzurichtendes Konto des Kunden oder auch auf ein bankinternes Verrechnungskonto umbuchen. Da dies aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, wird das häufig nicht so gemacht, denn für diesen zusätzlichen Aufwand darf die Bank dem Kunden keine Kosten in Rechnung stellen.
Diese nicht ganz saubere Vorgehensweise hat für die Bank aber den Vorteil, dass der Kunde sehr schnell merkt, dass sein Konto gepfändet wurde und er sich schnellstmöglich um die Bezahlung der Pfändung kümmert. Wenn nur der Betrag gesperrt wird, merkt der Kunde oftmals gar nicht, dass eine Pfändung vorliegt und dann muss sich die Bank auch noch um die Abgabe der Drittschuldnererklärung und Auskehrung an den Gläubiger nach Ablauf der entsprechenden Fristen kümmern…
Die Banken haben unterschiedliche, interne Vorschriften.
Manche Banken blockieren nur den gepfändeten Bertrag (Pfändung 550,- Euro, Kontostand 1.000,-, Man kann über 450,- verfügen), andere blockieren das Konto udn geben es erst frei, wenn entweder die Pfändung aufgehoben wird, oder man der Bank den Auftrag gibt, die Pfändung zu zahlen.
Ja, es sei denn du machst ein P-Konto. Ohne PKonto wird eben alles angerechnet.
Nebenbei, am schnellsten bekommst Du das Konto wieder frei, wenn Du die Bank anweist, den Pfändungsbetrag sofort zu überweisen. Manche Banken geben das Konto dann direkt wieder frei. Aber auch, wenn der Gläubiger erst ein Fax schicken muss, geht es so schneller.
Ansonsten wird mit der Auskehrung wochenlang eine Frist abgewartet.
Hallo, es wird das gesamte Girokontoguthaben gesperrt, bis der geschuldete Betrag abgebucht wurde.
Liegen keine weiteren Pfändungen vor, schalten die Banken das Konto in den meisten Fällen wieder frei. Ansonsten schnellstens ein P- Konto bei deiner Bank beantragen.