Reicht ein Antrag auf einstweilige Verfügung aus?
Im Brief steht, dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde, ist das gleichzeitig schon ein Beschluss vom Gericht oder kommt der Beschluss mit einem separaten Brief? Wenn noch ein Brief kommt und dieser nicht zugestellt werden kann, wie kann die Verfügung rechtswirksam gemacht werden?
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Recht