Reicht ein Antrag auf einstweilige Verfügung aus?

2 Antworten

Es scheint so zu sein, dass jemand gegen Dich Antrag auf Einstweilige Verfügung stellen will oder schon gestellt hat.

Natürlich müßte der Beschluß des Gerichts auch Dir zugestellt werden.

Das wiederum ist durch den Umzug vereitelt worden.

Behördliche Post wird niemals per Nachsendeauftrag an die neue Anschrift geschickt. Vielmehr geht sie mit Angabe der neuen Adresse zurück an den Absender. Nur so erfährt der ja von der Änderung. Bis ein Gericht dann eine neue Sendung vornimmt vergeht dann schon einige Zeit.

Ein Antrag ist kein Beschluss! Über den Antrag wird ein Gericht entscheiden und dann einen Beschluss erlassen. Warum sollte der Beschluss denn nicht zugestellt werden können?


Dach888 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 01:21

Der Antrag wurde Anfang April eingebracht. Ich bin genau zu dieser Zeit umgezogen. Habe zwar vor Kurzem einen Nachsendeauftrag gestellt und den alten Postkasten auch geleert, aber habe Bedenken dass ich nicht alle Briefe bekommen habe. Einen Beschluss habe ich jedenfalls bis jetzt nicht bekommen aber hätte der nicht kurz nach dem Antrag kommen sollen?

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Alarm67  23.06.2024, 09:30
@Dach888

Na hoffentlich hast Du dich fristgerecht beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, ansonsten droht nämlich der nächste Ärger!

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Dach888 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 13:31
@Alarm67

Ich bin schon seit Mitte April umgemeldet aber es kam kein Brief.

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