Ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt man für die Abbuchung vom Konto. Guthaben, was wieder auf Dein Konto soll, muss vom Zahlungspflichtigen überwiesen werden, das hat mit der Abbuchung nichts zu tun.

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Das ist so nicht rechtens. Eigentlich darf nicht das gesamte Guthaben gesperrt werden, wenn dieses deutlich über dem gepfändeten Betrag liegt. Es wird aber häufig einfach so gemacht. Den Freibetrag gibt es übrigens nur, wenn das Konto als P-Konto geführt wird.

Die korrekte Vorgehensweise wäre eigentlich, den gepfändeten Betrag zu sperren, aber das funktioniert technisch bei etlichen Banken schlichtweg nicht. Dann müsste die Bank den Betrag eigentlich separieren, also auf ein zusätzliches noch einzurichtendes Konto des Kunden oder auch auf ein bankinternes Verrechnungskonto umbuchen. Da dies aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, wird das häufig nicht so gemacht, denn für diesen zusätzlichen Aufwand darf die Bank dem Kunden keine Kosten in Rechnung stellen.

Diese nicht ganz saubere Vorgehensweise hat für die Bank aber den Vorteil, dass der Kunde sehr schnell merkt, dass sein Konto gepfändet wurde und er sich schnellstmöglich um die Bezahlung der Pfändung kümmert. Wenn nur der Betrag gesperrt wird, merkt der Kunde oftmals gar nicht, dass eine Pfändung vorliegt und dann muss sich die Bank auch noch um die Abgabe der Drittschuldnererklärung und Auskehrung an den Gläubiger nach Ablauf der entsprechenden Fristen kümmern…

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Wie so oft, es kommt drauf an. Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich in seiner Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten nackt aufzuhaken. Wenn sich aber jemand daran stört, es in der Hausordnung verboten ist oder das Verhalten der Person z.B. Kinder betrifft (nah bei einer Schule oder Kindergarten) oder man sich bewusst zur Schau stellt, sieht das wieder etwas anders aus.

https://www.sueddeutsche.de/stil/nackt-sonnen-balkon-garten-recht-urteile-1.6061574

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Erpressungsmail

Hallo.

Ich habe gestern und heute eine Erpressungsmail bekommen im Spam-Ordner von der E-Mail Adresse:

porn2@baldpapa.de und

no-reply-porn@vorsicht-bissig.de

Die zweite Mail habe ich erst gar nicht geöffnet.

Das stand in der ersten drinnen:

Hallo, mein perverser Freund,

Ich komme gleich zur Sache. Ihr Passwort für dieses Postfach: (habe ich natürlich unkenntlich gemacht)

Wir kennen uns eigentlich schon eine Weile, zumindest kenne ich dich.

Du kannst mich Big Brother oder das alles sehende Auge nennen.

Ich bin ein Hacker, der sich vor ein paar Monaten Zugang zu deinem Gerät, einschließlich deines Browserverlaufs und deiner Webcam verschafft hat.

Ich habe einige Videos aufgenommen, die dich beim Wichsen zu höchst umstrittenen "Erwachsenen"-Videos zeigen.

Ich bezweifle, dass du möchtest, dass deine Familie, deine Kollegen und deine gesamte E-Mail-Kontaktliste unter (meine E-Mail Adresse) Aufnahmen von dir sehen, vor allem, wenn man bedenkt, wie pervers dein Lieblings-"Genre" ist.

Ich werde diese Videos auch auf Pornoseiten veröffentlichen, sie werden viral gehen und es wird physisch unmöglich sein, sie aus dem Internet zu entfernen.

Wie habe ich das gemacht?

Weil du die Sicherheit im Internet so vernachlässigst, ist es mir leicht gefallen, einen Trojaner auf deiner Festplatte zu installieren.

Dadurch konnte ich auf alle Daten auf deinem Gerät zugreifen und es aus der Ferne steuern.

Indem ich ein Gerät infiziert habe, konnte ich mir Zugang zu allen anderen Geräten verschaffen.

Meine Spyware ist in die Treiber eingebettet und aktualisiert ihre Signatur alle paar Stunden, so dass sie von keinem Antivirusprogramm oder einer Firewall entdeckt werden kann.

Jetzt möchte ich dir einen Deal anbieten: einen kleinen Geldbetrag im Austausch für dein früheres sorgenfreies Leben.

Überweise 950 EUR auf meine Bitcoin-Wallet: 1N8g2xzcFfoM1D9oREX7jLZpRFajWXYHMC

Sobald ich die Bestätigung der Zahlung erhalte, werde ich alle Videos löschen, die dich gefährden,

den Virus von all deinen Geräten entfernen und du wirst nie wieder etwas von mir hören.

Das ist ein sehr geringer Preis dafür, dass ich deinen Ruf bei den Anderen nicht zerstöre, die dich laut deinen Gesprächen mit Ihnen für einen anständigen Menschen halten.

Du kannst mich als eine Art Lebensberater betrachten, der dich dazu bringen will, wert zu schätzen, was du hast.

Du hast 48 Stunden Zeit. Sobald du diese E-Mail öffnest, erhalte ich eine Benachrichtigung, und von diesem Moment an beginnt der Countdown.

Wenn du noch nie mit Kryptowährungen zu tun hattest, ist es ganz einfach. Gib einfach "cryptocurrency exchange" in eine Suchmaschine ein, und schon kann es losgehen.

Hier ist, was du nicht tun solltest:

- Antworte nicht auf meine E-Mail. Sie wurde von einem temporären E-Mail-Konto gesendet.

- Rufe nicht die Polizei an.

Vergiss nicht, dass ich Zugang zu all deinen Geräten habe und sobald ich solche Aktivitäten bemerke, wird das automatisch zur Veröffentlichung aller Videos führen.

- Versuche nicht, dein System neu zu installieren oder dein Gerät zurückzusetzen. Erstens habe ich die Videos bereits, und zweitens habe ich, wie gesagt, Fernzugriff auf alle deine Geräte, und sobald ich einen solchen Versuch bemerke, weißt du, was passiert.

Vergiss nicht, dass Kryptoadressen anonym sind, also wirst du nicht in der Lage sein, meine virtuelle Geldbörse aufzuspüren.

Um es kurz zu machen, lass uns diese Situation mit einem Vorteil für dich und mich lösen.

Ich halte immer mein Wort, es sei denn, jemand versucht, mich auszutricksen.

Zum Schluss noch ein kleiner Rat für die Zukunft. Nimm deine Online-Sicherheit ernster.

Ändere deine Passwörter regelmäßig und richte für alle deine Konten eine Multi-Faktor-Authentifizierung ein.

Herzliche Grüße.

Meint ihr man kann das ernst nehmen ?

Das Passwort welches er herausgefunden hat stimmt nur zur Hälfte und ist alt.

Ich habe meine Email darauf hin mal checken lassen ob die mal geknackt wurden ist und Daten angegriffen wurden und ja das wurde sie vor ca. 3 Jahren. Da hatte ich noch dieses alte Passwort benutzt.

Also kann es sein das der Typ diese veralteten Daten b

enutzt und somit das alles nicht stimmt ?

Kommt das hin ?

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Die Emails sind nicht ohne Grund in deinem Spam-Ordner gelandet. Löschen und gut ist. Sofern jemand zahlt, wird er definitiv weiter erpresst und so lange gemolken, bis er nicht mehr zahlen kann oder will…

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Das muss man ein wenig differenzieren: Es handelt sich bei der Entnahme des Briefes um eine "verbotene Eigenmacht" gem. 858 BGB. Diese "verbotene Eigenmacht" an sich ist nicht strafbar, aber natürlich auch nicht rechtmäßig.

Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis gibt es auch nicht, sofern tatsächlich du der Empfänger bist.

Hausfriedensbruch wäre auch erstmal nicht erkennbar, sofern du dir nicht widerrechtlich Zutritt zu Räumlichkeiten verschafft hast oder usw... (§ 123 StGB 1: Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft).

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Autokäufer will im Nachhinein Geld zurück?

Hallo! Ich wende mich an euch, weil ich wirklich fertig bin.

Ich habe vor 8 Tagen guten Gewissens mein Auto privat verkauft, weil ich auf ein größeres umsteigen wollte. Das Fahrzeug wurde die Jahre davor stets gepflegt und gewartet.
Ich habe es selbst in gebrauchtem Zustand im Alter von 8 Jahren gekauft und nun, nach weiteren 6 Jahren wieder weiterverkauft = das Auto ist also 14 Jahre alt.
Es hat keine motorischen Mängel, lediglich am Radkasten zwei kleine (ca. 1x1 bis 1x2 cm) Lackschäden, die leicht zu beheben wären. Ich habe diese in meiner Privatanzeige in Form Bilder deklariert + auf Schönheitsmakel verwiesen.
Als der Käufer mit seiner Frau zu mir nach Hause kam, um das Auto direkt mitzunehmen, bot ich ihm an, eine Probefahrt, Besichtigung etc zu machen. Er lehnte dies mit dem Argument ab, dass er das Auto UNBEDINGT haben möchte.
Wir haben einen Kaufvertrag unterzeichnet, in dem festgehalten wird, dass das Auto „wie besichtigt und Probe gefahren, in gebrauchten Zustand, ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird“.

Nun schickte er mir gestern Bilder von den kleinen Unebenheiten am Lack und forderte mich auf, ihm SOFORT 1000€ (Gesamtpreis war 4500€) zurückzuzahlen, da er ansonsten rechtliche Schritte einleitet.

Ich habe selbst einen Juristen in der Familie, der mir gesagt hat, dass er anhand des Kaufvertrags für solche Fälle selbst haftet. Ich habe ihn darauf verwiesen und danach den ganzen Tag und Abend weiterhin per Whatsapp Bilder samt dazugehörige Vorwürfe erhalten, was ich alles verschwiegen hätte, was absolut nicht stimmt. Sie haben das Auto 5min besichtigt und keine Fragen gestellt und für mich waren die genannten Sachen Kleinigkeiten, die weder Auto noch Fahrtüchtigkeit beeinflussen.

Nun meine Frage: obwohl ich schon gehört habe, dass mir nichts passiert, habe ich Angst - ich bin eine 23-jährige Frau und mein Käufer ein 70-jähriger Mann, der offensichtlich versucht, mich einzuschüchtern. Was soll ich tun bzw. was kann mir passieren?

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wie besichtigt und Probe gefahren, in gebrauchten Zustand, ohne jegliche Gewährleistung verkauft

Damit bist du aus der Sache raus, die Lackschäden sind ja offensichtlich und somit keine bewusst von dir verschwiegenen Mängel.

mein Käufer ein 70-jähriger Mann, der offensichtlich versucht, mich einzuschüchtern

Ja genau will der erreichen und das scheint ihm ja teilweise auch zu gelingen. Ich würde mich da auf gar keine weitere Diskussion einlassen und dem Herrn genau das zu verstehen geben. Notfalls Kontakt blockieren.

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Die Bank kann die Daten so lange verwenden, wie die Kundenbeziehung besteht.
Hat die Bank auch als Gläubiger am Insolvenzverfahren teilgenommen und ggf. einen Teil der Forderung abschreiben müssen?

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Kontopfändung doppelt bezahlt, Frist für Rückzahlung an ehemaligen Schuldner?

Ich habe eine Forderung in Raten an den Gläubiger abbezahlt , die Kontopfändung lief trotz Ratenzahlung weiter.Ich habe die Mitteilung erhalten(vom Gerichtsvollzieher) dass meine Schuld bezahlt ist.Wie der Zufall so will,hat die Bank gestern auch eine Zahlung zur selben Sache an den Anwalt des Gläubigers bezahlt. Nun habe ich also die Forderung doppelt gezahlt. Heute rief ich bei dem Anwalt an und teilte ihm mit,dass er mir bitte das Geld zurückzahlen soll.

Dieser Anwalt erörtert mir,dass doch noch 7 Euro offen sind,die von dem zuviel gezahltem Geld abziehen wird.Vom Gerichtsvollzieher erhielt ich die Nachricht

,dass alles abbezahlt ist.Auf Die Frage,wann ich mein Geld zurück bekomme, sagte er mir,er sieht das das Geld bei ihm eingegangen ist. Es dauert jetzt noch ein bis zwei Wochen bis das Geld auf seinem Konto wäre.Er hätte ja schließlich 4 Wochen Zeit es zurück zu überweisen. Nach einer Nachfrage meinerseits sagte dieser Anwalt zu mir,Sie müssen wissen,dass ich bei den Gläubigern schneller arbeite als bei Schuldnern.

Gibt es Fristen,in der die Rückzahlung zu erfolgen hat?(bitte mit Paragraphen )

Darf der Anwalt noch Geld verrechnen, wenn die Pfändung schon aufgehoben ist?

Kann ich gegen diesen Anwalt vorgehen,da er ja zugegeben hat bewusst die Sache zu verzögeren.

Es geht mir nicht darum, die 7 € nicht bezahlen zu können. Kann ich da noch eine Rechnung drüber verlangen?

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Er hätte ja schließlich 4 Wochen Zeit es zurück zu überweisen. Nach einer Nachfrage meinerseits sagte dieser Anwalt zu mir,Sie müssen wissen,dass ich bei den Gläubigern schneller arbeite als bei Schuldnern.Gibt es Fristen,in der die Rückzahlung zu erfolgen hat?(bitte mit Paragraphen )

Nein, es gibt dafür keine gesetzlich geregelte Frist (auch die angeblich 4 Wochen Zeit sind nirgends geregelt. Fakt ist, dass du einen Anspruch auf Rückzahlung hast und diesen selbst durchsetzen musst, in dem du dem Anwalt eine entsprechende Frist für die Rückzahlung setzt. Danach könntest du dann den Anspruch gerichtlich durchsetzen, dauert aber natürlich alles seine Zeit.

Darf der Anwalt noch Geld verrechnen, wenn die Pfändung schon aufgehoben ist?

Sofern er denn tatsächlich noch Ansprüche haben sollte (Forderungsaufstellung anfordern) kann es es sich einfach machen und das mit der Doppelzahlung verrechnen (Aufrechnung). Dass der Gerichtsvollzieher die Pfändung für erledigt erklärt hat, hat damit nichts zu tun. Ich vermute mal, dass es sich dabei um Verzugszinsen handelt, die er da noch geltend macht.

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Pauschal lässt sich das nicht beantworten, es gibt Banken, da werden die Freibeträge automatisch durch das System in der Nachtverarbeitung oder auch teilweise im laufe des Vormittags des Feiertages neu eingestellt, es gibt aber auch Banken, bei denen das erst am ersten Bankarbeitstag nach dem Feiertag passiert... Bei dir scheint also das zweite der Fall zu sein. Da tut es auch nicht viel zur Sache, dass es am 01.04. anders war, das war auch kein Feiertag.

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Über ein P-Konto ohne aktive Pfändungen kann man normalerweise frei verfügen. Die Freibeträge greifen nur, wenn auch eine Pfändung vorliegt, da ohne Pfändung ja auch kein Guthaben vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden muss.

Bei uns stellt das Rechenzentrum die neuen Freibeträge aber automatisiert zum 1. des neuen Monats ein, auch wenn es sich um ein Wochenende handelt.

Bist du zufällig bei der Postbank, oder einer Direktbank?

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Ja, die gibt es. Aber zu dem was die beiden anderen hier schon geschrieben haben, kommt es vor allem auf eure persönliche Bonität an. Denn bei der Konstellation ist davon auszugehen, dass die Bank euch ein Darlehen zur Verfügung stellt, für das nur noch wenig oder sogar gar keine werthaltige Sicherheiten mehr anzusetzen sind. Und wem gibt man so ein Darlehen? Jemandem der jederzeit als zahlungsfähig gilt, den man gut kennt und über ausreichend Einkommen verfügt. Somit sollte eure Hausbank erster Ansprechpartner sein, denn die kennt euch. Ist diese nicht bereit sich darauf einzulassen, wird es schwierig.

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Wenn eine Rechnung nachweislich falsch erstellt wurde, kann man natürlich die Korrektur und Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge verlangen. Dazu solltest du auf die Prüfung der Versicherung verweisen. Ich schätze, dass man dir eine korrigierte Rechnung übersenden wird und dem Betrag erstattet. Wenn nicht, dann stellt sich die Frage, ob es sich lohnt für den Betrag weitere Schritte zu gehen…

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Die Bank hat eine Bescheinigung ab dem zweiten Geschäftstag, der auf die Vorlage der Bescheinigung folgt, zu beachten (§ 903 Abs. 1 S. 1 ZPO).

Wie man aber im Internet und auch hier im Forum an einigen Stellen nachlesen kann, setzt die Postbank diese Vorgabe eher selten um. Oftmals dauert es deutlich länger...

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Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

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Die Intention meiner Frage hier war es, vielleicht jemanden zu finden, der weiß wie Sparkassen mit der Meldung von Bürgschaften an die Schufa umgehen.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da jede Sparkasse, wie Volksbanken auch, rechtlich selbstständig sind und es somit dafür keine allgemein gültige Aussage gibt. Da kann also jeder machen, was und wie er es will. Ich kenne Banken (meist recht kleine), die außer im Bezug auf P-Konten gar nicht mit der Schufa zusammenarbeiten. Und selbst wenn mit der Schufa zusammengearbeitet wird, ist es wieder jeder Bank selbst überlassen, was genau sie meldet. Ja, viele melden Bürgschaften direkt mit der Übernahme. Da eine Bürgschaft aber eine Eventualverbindlichkeit darstellt, gibt es eben auch einige, die erst bei der Inanspruchnahme bzw. der Vollstreckung aus der Bürgschaft heraus eine Meldung vornehmen.

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Das andere Kind willl jetzt seinen Pflichtteil und hat einen Rechtsanwalt beauftragt, diesen durchzusetzen.
Worauf bezieht sich dabei der Pflichtteil, nur auf den Nachlass des Vaters, oder auch auf den Pflichtteil vom Erbe der Mutter?

Das sollte der beauftrage Anwalt eigentlich wissen.

Einen Pflichtteil vom Erbe der Mutter gibt es nicht mehr, das Erbe ist ja an den Vater gegangen und somit in seinem Vermögen aufgegangen. Auf den Pflichtteil wurde damals verzichtet und der Alleinerbe hat da selbstverständlich auch keinen Anspruch mehr, weil der gar nicht mehr existiert.

Sind die beiden Kinder die einzigen Erbberechtigten nach gesetzlicher Erbfolge und der Pflichtteil wird geltend gemacht, dann hätte nach gesetzlicher Erbfolge jeder Anspruch auf 50% des Erbes. Der Pflichtteilsberechtigte erhält dann die Hälfte von dem, was ihm bei gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte, also 25% der Erbmasse. Der „Alleinerbe“ dann somit 75%.

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Die Sturmversicherung (Gutachten) sieht die Schuld beim Mieter.

Das sehe ich auch so, immerhin war das fahrlässig. Der Mieter soll den Schaden seiner Haftpflicht melden, aber je nach Alter der Markise könnte der Restwert relativ gering ausfallen.

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Dein Sohn kann dir im Rahmen der Freibeträge schenken soviel er will. Die Schenkungen sind kein Einkommen, zumal die Zahlungen an dich ja auch nicht dauerhaft gesichert sind. Zahlt er nächsten Monat nicht mehr, könntest du es von ihm ja auch nicht einfordern.

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Das müsstest du im Onlinebanking sehen können, wie die Bank damit umgeht. Rücklastschriften sind ein leidiges Thema bei P-Konten. Rücklastschriften durch die Bank dürfen nicht auf den Freibetrag angerechnet werden. Bei selbst veranlassten Rücklastschriften wird das unterschiedlich gehandhabt, bzw. werden diese durchaus als Geldeingang berücksichtigt, weil es oft Schuldner gibt, die sich dadurch zusätzlichen Spielraum für andere Zahlungen schaffen wollen.
Wusste der Gläubiger denn überhaupt vom anstehenden Insolvenzverfahren, oder warum durfte er deiner Aussage nach gar nicht mehr abbuchen?

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Das kann ggf. auch ein paar Wochen dauern, denn der GV muss die Vermögensauskunft beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegen und dann einen beglaubigten Ausdruck an den Gläubiger (dich) weiterleiten.

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Online-coaching stornieren minderjährig?

Vor einer Woche bin ich au einer Seite gestossen die mir gesagt haben wenn ich bei ihnen beitrete dann werden sie mich 3 mal in der Woche coachen und ständig bei fragen zur verfügung stehen. Also hatte ich als erstes ein Meeting mit einer Person, die mich coachen würde. Bei dem Meeting musste ich persönliche Daten ausfüllen und etwas ankreuzen, dass mir angeblich das Widerrufsrecht wegnimmt, Aber dabei haben sie mir gesagt ich soll das ankreuzen und dazu gesagt ich soll darauf nicht achten, weil es nur paar Rechtlichen Sachen sind. Das Widerrufsrecht war aber für ein Vertrag, bei dem ich beim coaching mitmache aber dieser 1650 Franken kostet. Ich habe aber zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass es um diesen Betrag geht und sie den Vertrag gleich machen. Dieser Vertrag ist aber im nach hinein nicht gültig, weil ich 1. Minderjährig bin, 2. ich habe den Vertrag nicht unterzeichnet und 3. Meine Eltern haben ihn auch nicht unterzeichnet. Als ich sie später darauf hingewiesen habe, dass dieser Vertrag ohne die Zustimmung meiner Eltern nicht gültig ist und ich ihnen auch deswegen widerrufen will, haben sie mir gesagt ich muss 40% des eigentlichen Betrages, für den beginn des Vertrages, bezahlen. Jetzt verlangen sie von mir 50% des Betrages, nachdem ich ihnen erklärt habe das ich ihnen die 40% nicht zahle. Daraufhin haben Sie mir gesagt, dass meine Eltern für mich haften werden, nachdem ich ihnen gesagt habe dass ich noch eine Schülerin bin und kein Taschengeld in der höhe dieses Betrages bekomme und ich ebenfalls nicht mein eigenes Geld verdiene.

Könnten Sie mir helfen und sagen was ich tun könnte und ob ich rechtlich noch irgendwie haftbar für das bin. 

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und ich ihnen auch deswegen widerrufen will, haben sie mir gesagt ich muss 40% des eigentlichen Betrages, für den beginn des Vertrages, bezahlen.

Der Vertrag ist gar nicht rechtswirksam zu Stande gekommen, also dürfen sie auch kein Geld verlangen. Weder von dir, noch von deinen Eltern.

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