Gehören Schallplatten, CD`s und Bücher bei privaten Veräußerungsgeschäften (Anlage SO) zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs?
Hallo, meine Frage bezieht sich auf das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Ich habe in 2023 die Freigrenzen (30 Verkäufe oder 2000€ Umsatz) deutlich überschritten, habe dabei hauptsächlich meine Schallplatten (keine Sammlerstücke) verkauft. Besteht da jetzt Handlungsbedarf in der Einkommensteuererklärung wegen privater Veräusserungsgeschäfte ?
Meiner Ansicht nach handelte es sich um "Gegenstände des täglichen Bedarfs" laut Anlage SO und es besteht keine Pflicht zur Angabe. Wahrscheinlich sind Viele von den neuen Regelungen betroffen.
Herzlichen Dank !!
2 Antworten
Ja, wobei man da zwischen der CD von Briney Spears und einer Schellackoriginalaufnahme von Richard Tauber untrscheiden muss.
Die Originalaufnahme ist ein Sammlerstück mit einem hohen wert.
Handelt man damit sind es natürlich private Veräußerungsgeschäfte. Das kann auch beim Tausch gelten.
Die Freigrenze liegt bei 600 Euro, nicht bei 2.000! Hast Du denn wirklich 600 Euro Gewinn (=Einnahmen minus Ausgaben, ggf. Verkaufspreis minus Einkaufspreis) gemacht?
Oder hast Du die Artikel extra zum Wiederverkauf erworben? Dann wären es keine Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Ich meinte die Freigrenze, bis zu der die Internetplattform Meldung an die Finanzbehörde machen muß.