Gefahr der Schenkung/Einnahmen bei Überweisung von Geldern mittels Buchungstext verhindern?
Hallo zusammen,
Ehegatte oder Familienmitglieder haben bei Schenkungen Freibeträge. Verschenkt werden soll auch nicht.
- Manchmal nutzt man Eröffnungsangebote einer Bank und parkt dort Geld.
- Teilweise hat man regelmäßige Auslagen (bspw. Einkäufe die man praktischerweise regelmäßig mitbringt, da der andere nicht Vorort ist).
- Manchmal verdient der eine nicht soviel dass man gibt ihm ein zinslosen Kurzkredit gibt der dann stufenweise zurückzahlt wird
Das Geld wird dann mit den Buchungstexten (bspw. Auslagen, Rückzahlung Kurzkredit/Teilkredit/zinsloses Darlehen) zurückgezahlt.
Im Grunde kann man jegliche Art von Überweisung anzweifeln und als Einnahme, Schenkung oder sonstwas deklarieren.
Fragen:
- Was prüft das Finanzamt ab welcher Höhe,
- was melden ggf. die Banken,
- wie sichert man sich ggf. besser/korrekter/umfangreicher ab
- was muss man ggf. bedenken und wie erfolgt ggf. bei Nachfragen die Beweislast.
Bei den Beteiligten besteht natürlich ein Vertrauensverhältnis, aber keiner will Diskussionen mit irgendwelche Behörden wegen irgendwelcher Unterstellungen.
Vielen Dank und beste Grüße