Muss ich meine Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn ich mein Studium zur Diplom-Finanzwirtin abbreche?
Hallo,
ich bin zur Zeit am Überlegen ob ich mein duales Studium zur Diplom-Finazwirtin abbreche, welches ich im Oktober letzten Jahres angefangen habe.
Meine Frage wäre, ob ich die Anwärterbezüge, die ich monatlich erhalten habe, zurückzahlen muss?
Die Zwischenprüfung würde in einem Monat sein und ich würde dann davor aufhören, also diese nicht mehr mitschreiben.
Vielen Dank schon mal für Antworten😊
4 Antworten
Wenn Du einfach die Entlassung beantragst, da Dir das Studium nicht zusagt, dann gibt es im Regelfall keine Rückzahlung.
Es würden zudem nicht die gesamten Beiträge zurückgefordert, sondern nur die Differenz zwischen Anwärterbezug und Sozialhilfesatz.
Die Rückforderung ist im Regelfall reserviert für die Fälle, die die Ausbildung bestanden haben, dann jedoch in die Wirtschaft wechseln.
Grundsätzlich weiß ich, das die Bezüge in dem Fall zurückbezahlt werden müssen. Ob teilweise oder vollständig weiß ich aber nicht.
Ich geh allerdings davon aus, dass das auch stark vom Arbeitgeber (also in diesem Fall vom Bundesland) abhängig ist.
Also in Bayern muss der Aspirant die Kenntnisnahme der Bedingungen schriftlich bestätigen gemäss 75.2.2. Und in anderen Bundesländern nicht? Und Du hast wirklich nur die Ernennungsurkunde erhalten?
Egal, wir sind uns einig über unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Bundesländern.
Und der Tip, sich durch Prüfungsversagen einfach rauswerfen zu lassen ist wohl der beste Tip. Dann sollte er/sie also wohl lieber die Klausuren mitschreiben...?
Siehe z. B. hier für Bayern unter 75.2.2:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV246838-NN23
Das steht in den Unterlagen, die Du erhalten/unterschrieben hast.
Je nach Bundesland kann das unterschiedlich sein. Oft bleibt eine Grundvergütung rückzahlungsfrei.
Es wird aber nicht besser, wenn man noch ein halbes Jahr sinnloserweise dabei bleibt.
Ja deswegen würde ich ja gerne wahrscheinlich abbrechen😅
In meinen Unterlagen steht dazu leider nichts und ich hatte auch schon im Internet geguckt. Etwas dazu zu finden, stellt sich allerdings etwas komplizierter heraus
"Sehr geehrte Finanzverwaltung, ich fand die ganzen Unterlagen zur Anstellung ja angesichts meines jugendlichen Alters ziemlich uninteressant und habe sie deshalb nicht aufbewahrt. Könnten Sie mir diese bitte erneut zusenden".
Ehrlich jetzt? Such nochmal. Und googeln immer unter Angabe des Bundeslandes.
Und egal, was herauskommt. Je länger desto schlimmer.
Oder du fällst durch die Prüfungen. Dann musst nichts zahlen.
Genau. Es ist auch immer eine Einzelfallentscheidung, da es Soll-Vorschriften sind.
50 % wäre hier gewöhnlich. Je nach Grund für die Bitte der Entlassung aber von 0 bis 100 alles drin.