Verplichtung Steuererklärung bei Kapitalerträgen im Ausland?

2 Antworten

JA, aber wenn die unter dem Freibetrag sind, dann droht ja keine Nachzahlung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Strenggenommen könnte man das Gesetz vielleicht so auslegen. Es wird aber keine Konsequenzen haben, wenn Du dann keine Steuererklärung abgibst. Voraussetzung ist natürlich, dass sonst keine Kapitaleinkünfte vorhanden sind.