PayPal Gebühren und Ausgaben für Hosting / Server in der Steuererklärung?
Hallo an alle Wissenden!
Ich bin etwas verwirrt und brauche mal wieder eure Hilfe.
1.) Ich war auf der Suche, wie ich die PayPal-Gebühren in der EÜR eintragen muss und bin auf
Zeile 47: Sonstige unbeschränkte abziehbare Betriebsausgaben:
Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeugsteuer)
gestoßen. Gleichzeitig aber auch auf
Zeile 58: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
gestoßen. Welche dieser Zeilen ist die richtige?
2) Bei meinen Recherchen zu den PayPal-Gebühren bin ich im Internet auf einen weiteren Punkt gestoßen. Ich habe die jährlichen Kosten für Hosting / Server im letzten Jahr unter
Zeile 47: Sonstige unbeschränkte abziehbare Betriebsausgaben:
Werbekosten
eingetragen. Nun habe ich aber einen Artikel gelesen, in dem steht, dass die Kosten für Hosting / Server unter
Zeile 58: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
eingetragen werden. Was wäre hier richtig? Zeile 47 oder 58?
Vielen Dank im Voraus für die Mühe. Ich bin für jede Antwort dankbar!
4 Antworten
Du wirst lachen, aber es ist egal.
Du solltest es aber jedes Jahr in das gleiche Feld eintragen.
Man kann es als Gebühren qualifizieren, oder aber als sonstige abzugsfähige Ausgaben. Beim Finanzamt interessiert sich kein Mensch dafür, wo es eingetragen ist.
Vielen Dank. Dann hatte ich ja unnötig Panik, dass ich da was falsch gemacht habe :))
Das sind Nebenkosten des Geldverkehrs und die gehören klassisch in Zeile 58.
Werbekosten hast Du letztes Jahr nicht in Zeile 47 angegeben, das wäre Zeile 52 gewesen.
Aber es hat ja offenbar niemanden interessiert, und das Programm des FA hat wohl auch nicht Alarm geschlagen (da müssen wir nun eine Betriebsprüfung machen, weil die falsche Zeile gewählt wurde...).
Ich mache meine Steuererklärung auch selbst, und meine Zahlen wurden bislang immer übernommen, auch wenn manchmal die Kategorien vielleicht nicht ganz stimmten.
Vielen Dank erst einmal. Ich habe nicht in die Unterlagen geschaut, ich habe gestern über Elster in das Formular geschaut, aber wo ich jetzt in die Unterlagen schaue - tatsächlich :) - aber auch nicht Zeile 52, sondern 60. Trotzdem vielen Dank. Die Frage "PayPal-Gebühren" ist abgedeckt :)
Beides in Zeile 58. 'Gebühren' sind definiert als
"für eine [öffentliche] Dienstleistung (an eine Behörde, ein Amt) zu bezahlender Betrag"
(Es ist aber tatsächlich ziemlich egal - dafür interessiert sich das Finanzamt nicht, wenn Du die unter 'Gebühren' einträgst, es ändert ja nichts am Ergebnis)
Vielen Dank! Unter Gebühren trage ich z.B. immer IHK ein und wunderte mich gestern, dass die PayPal Gebühren in Zeile 47 eingetragen werden. Einige Beiträge im Netz verwirren einem schon etwas :) Vielen Dank nochmals
Paypal-Gebühren sind meiner Meinung nach Gebühren. Und Serverkosten könnten natürlich zum Zweck der Werbung bezahlt werden. Das wäre allerdings nicht meine erste Wahl.