Darf ich eine Rechnung auf den Namen meines Vermieters ausstellen?
Hallo,
Also bei meiner Toilette lief durchgängig Wasser und beim Wasserhahn meiner Badewanne Kamm keine Wasser raus, als habe ich mir einen Handwerker geholt, stellt sich raus das alles, sowohl Toilette als auch Badewanne komplett verkalkt sind und da seit 25jahren noch nie was dran gemacht wurde. Deswegen mussten teile ausgetauscht werden und die Badewanne braucht eine komplette neue Armatur.
ich hab mich mal grob informiert und die Funktionalität der Toilette/Badewanne fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters, also muss dieser auch die Kosten dafür tragen.
und so kommen wir zu meiner Frage, darf ich die Rechnung vom Handwerker direkt an den Vermieter ausstellen?
rechnung,
vermieter