Rückzahlung Überbezahlung Lohn?
Guten Tag allerseits,
ich habe folgendes Problem ich habe für einige Monate (3.5) bei einem Arbeitgeber angefangen zu arbeiten. Die Stelle sagte mir aber nicht zu, weshalb ich das Arbeitsverhältnis wieder beendet habe. Start war am 15.10.2023 und Ende am 31.01.2024.
Jetzt ist meinem Arbeitgeber aufgefallen, dass eine Überzahlung stattfand. Im Oktober wurden ~480 und im November ~800 Euro zu viel bezahlt, Netto. Dann wurden im Dezember und Januar 78 Euro abgezogen, laut Gehaltszettel einer Nachberechnung.
Bis hier war für mich alles in Ordnung. Okay beide Seiten haben es nicht gemerkt, zahle ich zurück. Dann kam die Berechnung wo dann plötzlich von ~2000 Brutto die Rede ist. Nur Lohnsteuer abgezogen wird und ich ~1460 Euro nachzahlen soll.
Daraufhin habe ich die Verantwortliche Kontaktiert und gebeten nochmal nachzurechnen. Mit der Antwort das sei richtig und ich solle Zahlen.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass mir im Januar nach meiner Kündigung kein Resturlaub, auch auf Nachfrage gewährt wurde, dieser mir aber zusteht, was nach Rechnen einen Bruttobetrag von ~500 Euro ergibt. Für 2 Tage Urlaub.
An sich möchte ich keinen Rechtsanwalt einschalten, aber da die Gegenseite hier kein Entgegenkommen zeigt, bleibt mir nichts andere übrig. Kann hier jemand eine Empfehlung aussprechen wie hier vorzugehen ist ? Oder ob ich einen Denkfehler habe ?
Liebe Grüße,
Jan
Kurzer Nachtrag: Es sind laut dem Verantwortlichen für die Arbeitszeit sogar 3 Urlaubstage die mir fehlen und nicht ausbezahlt wurden.
3 Antworten
Wenn die Rechnung stimmt, musst du zurückzahlen.
Rechne doch eimfach selber mal nach, du wirst deinen Stundenlohn kennen, deine Stundenanzahll und dazu gibt es Brutto-Netto Rechner zur Lohnberechnung im Netz. Also setz dich hin 3 Monate grob zu überschlagen um zu schauen, ob die Forderung rechtens ist, sollte nicht unmöglich sein.
Du kannst sowas evtl. auch versuchen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu klären.
Sind im Arbeitsvertrag Verjährungsfristen geregelt, die von den gesetzlichen abweichen, was zulässig wäre!
Meist werden hier in den AV 3 bis 6 Monate vereinbart.
Bei z. B. 3 Monaten hättest Du Glück und der Arbeitgeber hätte vermutlich keine Ansprüche mehr, da verjährt! 😜😁😎