Wenn Du am Anfang des nächsten Jahres (2022) davon ausgehst, dass der Umsatz in diesem Jahr 50.000 übersteigen wird, dann bist Du ab Anfang des nächsten Jahres kein Kleinunternehmer mehr. Beträgt dann der Umsatz tatsächlich nicht mehr als 22.000, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung 2023 wieder in Anspruch nehmen. Wenn nicht, dann musst Du warten, bis Du wieder unter der Grenze liegst, im darauf folgenden Jahr bist Du wieder Kleinunternehmer.
Sollten die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt sein, und Du weist trotzdem Umsatzsteuer aus, dann gilt das als Option zur Umsatzsteuer. An die Option bist Du für fünf Jahre gebunden.
Wenn Du Anfang 2022 davon ausgehst, dass der Umsatz 50.000 nicht übersteigen wird, dann kannst Du weiterhin ohne Umsatzsteuer arbeiten (vorausgesetzt der Umsatz 2021 liegt nicht über 22.000). Kommt dann am 10. Januar ein riesiger Auftrag rein, und Du weißt dass Du über 50.000 liegen wirst, dann hast Du Deine Prognose schon getroffen. Du kannst im laufenden Jahr weiter die Kleinunternehmerregelung anwenden. Im nächsten aber natürlich nicht mehr.