Wenn Du die freiberufliche Tätigkeit dann nicht mehr ausübst, dann kannst Du das dem Finanzamt mitteilen. Grundsätzlich kannst Du auch selbständige und gewerbliche Einkünfte gleichzeitig haben.

Ein Unternehmer hat immer nur eine einheitliche Steuernummer für die Umsatzsteuer. Für verschiedene Tätigkeiten wären auch getrennte Einnahmenüberschussrechnungen zu erstellen. Deshalb würde dafür eine zweite Steuernummer zugeteilt werden.

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Die Lösung ist ganz einfach: man kann sich selber nichts auszahlen. Das wäre ja wie wenn Du Dein Geld von einer Hosentasche in die andere tust.

Davon abgesehen gibt es keinen Freibetrag für Gewinne von Krptowährungen, sondern eine Freigrenze. Wenn Du 599 Euro Gewinn im Jahr gemacht hast, dann fallen keine Steuern dafür an. Bei 600 Euro muss man diese komplett versteuern, also nicht nur einen Euro.

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https://de.scalable.capital/faq:

Um einen Freistellungsauftrag einzurichten oder zu ändern, loggen Sie sich bitte in Ihren persönlichen Kundenbereich auf unserer Website ein und öffnen Sie den Menüpunkt „Profil”. Im Bereich „Steuern” können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten oder ändern.
Der Freistellungsauftrag gilt auf Bankenebene. Sollten Sie also zum Beispiel bei uns eine Vermögensverwaltung mit Depotführung bei der Baader Bank haben, gilt der dafür eingerichtete Freistellungsauftrag ebenfalls für den Scalable Broker.

Auch im Formularcenter von finanzen.net zero gibt es nur den Freistellungsauftrag für die Baader Bank. Also meiner Meinung nach nicht erforderlich, für beide Depots einen Antrag zu stellen.

Bei letzterer sollte es Dir auch möglich sein, online festzustellen, ob dort bereits ein Freistellungsauftrag gespeichert ist.

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Dialogpost ist Post, die direkt an Dich adressiert ist. Die kannst Du beim Versender abbestellen.

Wochenzeitungen sind Zeitungen. Die enthalten zwar viel Werbung, gelten aber trotzdem nicht als Werbung an sich. Auf meinem Briefkasten steht Bitte keine Werbung - auch keine kostenlosen Zeitungen. Das funktioniert ... meistens!

Normale Prospekte haben in Deinem Briefkasten eigentlich nichts verloren. Leider ignorieren die Austräger oft mal solche 'Verbote'. Du kannst Dich bei den beworbenen Firmen beschweren, natürlich unter Angabe Deiner Adresse. Die üblichen Discounter, Möbelhändler, Baumärkte etc. nehmen solche Beschwerden in der Regel ernst.

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Wenn Du am Anfang des nächsten Jahres (2022) davon ausgehst, dass der Umsatz in diesem Jahr 50.000 übersteigen wird, dann bist Du ab Anfang des nächsten Jahres kein Kleinunternehmer mehr. Beträgt dann der Umsatz tatsächlich nicht mehr als 22.000, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung 2023 wieder in Anspruch nehmen. Wenn nicht, dann musst Du warten, bis Du wieder unter der Grenze liegst, im darauf folgenden Jahr bist Du wieder Kleinunternehmer.

Sollten die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt sein, und Du weist trotzdem Umsatzsteuer aus, dann gilt das als Option zur Umsatzsteuer. An die Option bist Du für fünf Jahre gebunden.

Wenn Du Anfang 2022 davon ausgehst, dass der Umsatz 50.000 nicht übersteigen wird, dann kannst Du weiterhin ohne Umsatzsteuer arbeiten (vorausgesetzt der Umsatz 2021 liegt nicht über 22.000). Kommt dann am 10. Januar ein riesiger Auftrag rein, und Du weißt dass Du über 50.000 liegen wirst, dann hast Du Deine Prognose schon getroffen. Du kannst im laufenden Jahr weiter die Kleinunternehmerregelung anwenden. Im nächsten aber natürlich nicht mehr.

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Bei der Umsatzsteuer ist es wichtig, zu unterscheiden zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen. Ohne diese Angabe kann man einen Umsatz (es handelt sich hier nicht um Einkünfte!) nicht eintragen.

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