Man kann auch noch am letzten Tag der Probezeit mit der in der Probezeit gueltign Frist gekuendigt werden. Dass das Arbeitsverhaeltnis dann erst nach Ablauf der Probezeit endet, ist voellig egal.

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Ja darf Mitgenommen werden

Grundsaetzlich ist Minderjaehrigen weder der Besitz von Tabakwaren verboten, noch deren Einfuhr.

Jetzt kommt es darauf an, von wo die Zigaretten mitgebracht werden sollen.

  1. Wenn aus einem anderen EU Staat, darf sie bis zu 800 Zigaretten zum Eigenverbrauch mitfuehren. Geschenke fuer Freunde und Verwandte zaehlen zum Eigenverbrauch. Dies gilt aber nur fuer innerhalb der EU versteuerte Zigaretten (also mit Zollbanderole eines EU Staates).
  2. Wenn von ausserhalb der EU, darf sie maximal 200 Zigaretten abgabenfrei mitfuehren, wenn sie mindestens 17 ist. Ist sie juenger, hat sie bei Tabakwaren keine Freimenge und die Zigaretten muessen bereits ab der ersten Schachtel versteuert werden. Wenn ich mich recht entsinne, sind das bei ordnungsgemaesser Anmeldung (roter Zollausgang) 19 Cent pro Zigarette, und 38 Cent pro Zigarette, wenn sie nicht ordnungsgemaess angemeldet wurden (gruener Zollausgang) und dann im Gepaeck gefunden werden.
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