Sohn fährt ohne Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr?

5 Antworten

Die Forderungen sind gegen einen Minderjaehrigen nicht gerichtlich durchsetzbar, weil ein Minderjaehriger nicht vollgeschaeftsfaehig ist und sich somit auch nicht wirksam zu einer solchen Vertragsstrafe verpflichten kann. Ihr als Eltern haftet natuerlich auch nicht dafuer.

Sollte euer Sohn aber mindestens 14 Jahre alt sein, waere er bereits strafmuendig. Die Verkehrsbetriebe koennten dann eine Strafanzeige wegen Betrugs (Befoerderungserschleichung) gegen ihn erstatten.

Zivilrechtlich wird sich die Frage stellen, inwiefern Du als aufsichtspflichtige Person in Anspruch genommen werden kannst.

Rechtsgrundlage kann da nicht ein Beförderungsvertrag sein, denn den konnte der Sohn aufgrund Alters wahrscheinlich nicht abschließen. Das wahrscheinlich ist wegen des Taschengeldparagraphen. Ob der gelten kann müßte gesondert überprüft werden.

Anspruchsgrundlage kann Verletzung der Aufsichtspflicht und dadurch bedingte Schadenshandlung durch den Sohn sein.

Viel mehr wird Dich allerdings treffen, dass das Jugendamt über die anderen Behörden davon erfährt und sich dann mit Erziehungsauflagen aller Art einmischen wird.

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.

Die Bahn könnte ihn anzeigen wegen Eingehungsbetruges, das wäre dann ein Strafantrag.

Bei Abgabe an ein Inkassounternehmen ist das derzeit aber recht unwahrscheinlich. Noch.

Mein Sohn hat kein Einkommen, somit wird er nicht zahlen können. Kann man mich dann zwingen, als Erziehungsberechtigte, die Kosten zu übernehmen?

Nein .... dafür haftest Du nicht.

Wenn er nicht auf Dich hört, nimm es als erzieherische Maßnahme nicht für ihn zu zahlen.

Man Kann Dich nciht in Haftung nehmen.

Sollte er wegen Leistungserschleichung eine Anklage bekommen, könnte er zu einer Arbeitsauflage veraurteilt werden (Sozialstunden), das wird mehr helfen, als Deine gut gemeinten Ratschläge udn Hilfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung