Mündlicher Kaufvertrag nicht eingehalten?
Grüße,
folgende Sache, ich habe über eBay mein Auto zum Verkauf angeboten, hab mit einem Käufer geschrieben wo er meinte er würde Summe x zahlen, darauf hin habe ich aber weder zu noch abgesagt.
nun habe ich das Fahrzeug an einen anderen Käufer verkauft welcher mehr geboten hat.
jetzt droht mir jedoch der 1.“Käufer“ mit dem Anwalt da ich laut ihm den mündlichen Kaufvertrag nicht eingehalten habe…
5 Antworten
in ihrem letzten Satz schreiben sie "mündlichen Kaufvertrag nicht eingehalten"
es liest sich so, als wenn sie auch mündlich mit dem "Käufer" gesprochen hätten.
Auch ein Anwalt muß ggf bei einer Klageandrohung Beweise vorlegen.
Falls sie doch mündlich mit dem "Käufer" gesprochen hatten...halten sie sich kurz und vermeiden sie "ja" antworten...davor warnt die Polizei ausdrücklich...
Ggegnüber unbekannten Anrufern sollte man Fragen ausweichen, wo "ja" bzw andere Zustimmungsformulierungen verlangt werden...
möglich wäre zb
- sind sie Herr XXX?
- sind sie mit ihrem Auto zufrieden?
- Ist ihr Auto in einwandfreiem Zustand...
- etcetc
auf alle Fragen wird von ihnen ein ja gefordert...und nachträglich in einen mündlichen Kaufvertrag abgeändert werden...
Einem guten Bekannten ist so ein Ja auf die Frage...sind sie Herr xxx...in einen teuren Internetanschluß verwandelt worden...wo auf einmal horrende Monatsbeträge aufliefen.
Warten sie außerdem erstmal einen Brief vom Anwalt ab... falls der überhaupt jemals kommt...sie können immer noch Anzeige erstatten...
darauf hin habe ich aber weder zu noch abgesagt.
Wie kommt denn dann der Kaufinteressent ueberhaupt darauf, dass bereits ein muendlicher Kaufvertrag zustande gekommen sei? Wie hast du denn nun genau auf seine Anfrage reagiert? Irgendwas wirst du ja wohl dazu gesagt haben.
Nein das ist keine mündlicher Kaufvertrag, sondern eine reine Absichtserklärung. Entscheidend ist das Wort "würde".
Ist halt ein Kaufangebot, das erst durch Annahme ein Vertrag wird.
jetzt droht mir jedoch der 1.“Käufer“ mit dem Anwalt da ich laut ihm den mündlichen Kaufvertrag nicht eingehalten habe…
hab mit einem Käufer geschrieben wo er meinte er würde Summe x zahlen, darauf hin habe ich aber weder zu noch abgesagt.
das war in Verbindung mit korrekter Sachschilderung ein einseitiges Angebot, welches von Dir ( durch Nichtreaktion ) nicht angenommen wurde.
"hab mit einem Käufer geschrieben wo er meinte er würde Summe x zahlen, darauf hin habe ich aber weder zu noch abgesagt."
Na in irgendeiner Form wirst Du hierauf ja reagiert haben!
Es bringt nichts, wenn Du uns hier Dinge vorenthälst oder falsch darstellst, denn dann bekommst Du falsche Antworten!