Ich muss knapp 150 euro fürs Falschparken zahlen?


22.04.2024, 20:47

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Snooopy155 

Reichen Dir diese Antworten nicht? Dann bist Du selbst schuld, denn in den Antworten steht klar, daß es sich um eine betrügeriche Abzocke handelt.

Bockwurst1567 
Beitragsersteller
 

Doch, ich finde alle Antworten hier hilfreich und ich habe mit schon einen Termin bei einer Rechtsberatung gebucht. Mal schauen, was daraus wird.

3 Antworten

soll der "Melder" doch eine Anzeige machen, dann heb mal den Brief schön auf, für mich hört sich das sehr komisch an, wenn du eine Einfahrt blockierst, dann ruft man als Betroffener das Ordnungsamt, wenn die der Meinung sind das du die Einfahrt anderer Fahrzeuge behinderst oder sogar unmöglich machst, dann fordern sie einen Abschleppdienst an der das Hindernis (dein Fahrzeug) entfernt.
Der "Melder" hat überhaupt nichts zu fordern , mit welchen Recht will er 40 € ?,das hört sich nach Erpressung an.

und was für eine Firma will 100 € ?
wenn du auf öffentlichen Grund stehst und falsch parkst, dann hat nicht irgendeine Firma dir eine Strafe zu schicken, sondern nur eine Behörde, entweder das Ordnungsamt oder die Bußgeldstelle im Auftrag der Polizei.
private Firmen können im Auftrag eines Eigentümers Parkplätze kontrollieren, aber keinen öffentlichen Verkehrsraum.


Die 100 Euro ergeben sich durch die halterermittlung und irgendwelche telekommunikation

Beides mehr als unzulässig.
Davon ab muss KLAR ersichtlich sein wofür genau (jeder Posten einzeln) man was geltend macht. Und dann muss auch noch das ganze BEWEISEN dass die Kosten entstanden sind.

Die Halterabfrage kostet in Deutschland nur 5,10 € beim KBA.

Und 40 € an den Auftraggeber und 100 € an P&C, ist erst recht unzulässig.
Davon ab ist hier der Brief voll mit Nötigung, ein Straftatbestand.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

Diese Gebühren kann sich besagte Firma an den Hut stecken . Du hättest nur dann etwas zu zahlen, wenn ein Abschlepper beauftragt worden wäre, der dann das Fahrzeug abgeschleppt bzw. versetzt hätte.

Und der Grundstückseigentümer hat schon gleich gar keinen "Bußgeldanspruch".

Ansonsten setze besagtes Schreiben mal anonymisiert hier ein. Welcher "Branche" gehört der Anspruchsteller an?