Kündigungsfrist in der Probezeit?

4 Antworten

Die 14 Tage sind die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer Arbeitsverhaeltnisse (waehrend einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten). Geregelt ist dies in § 622 Abs. 3 BGB.

Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es in der Probezeit jedoch keine Kuendigungsfrist. Hier gilt die Regelung des § 22 Abs. 1 BBiG.


Jere0 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 20:53

Heißt ich höre auf dass, was mein Arbeitgeber mir ausgehändigt hat (den Vertrag zwischen Ausbilder und Auszubildenden) sprich mein obiges Zitat und ich könnte morgen dann direkt die Biege machen? Weil das mit dem 14 Tagen habe ich sonst nirgends gelesen, ich musste dafür mein Tarifvertrag online sichten und nur da stand was davon

DerCAM  07.08.2024, 03:43
@Jere0

Ja, wenn du morgen deine schriftliche Kuendigung abgibst, kannst du anschliessend sofort nach Hause gehen.

Schriftlich heisst auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift, also kein Fax, keine E-Mail, kein WhatsApp und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift. Originalunterschrift!

Wie User wilees bereits voellig richtig anmerkte, muessen deine Eltern das Kuendigungsschreiben ebenfalls unterschreiben, wenn du noch minderjaehrig sein solltest.

ich bin noch in der Probezeit meiner Ausbildung,

demnach gilt gemäß § 22 BBiG, dass Du wie auch Dein Ausbildungsbetrieb während dieses Zeitraums das Ausbildungsverhältnis fristlos beenden könnt:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Allerdings kannst Du nur dann kündigen, wenn Du bereits volljährig bist, ansonsten benötigst Du zusätzlich die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter.

Soweit erstmal verständlich, laut oben könnte ich morgen früh zu meiner Arbeit fahren, die Kündigung abgeben und dann Heim fahren?

Ja.
Da es sich bei dir um einen AUSBILDUNGSvertrag handelt.

Jetzt hab ich aber öfters was von einer gesetzlichen (?) Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit von 14 Tagen gelesen. Dazu steht auch etwas in dem Tarifvertrag, nur nicht ganz so verständlich für mich gerade.

Das bezieht sich auf einen ARBEITSvertrag.