Gewerbe für Onlineverdienste nötig?
Ich habe aus Hobby angefangen, online geld zu verdienen und bin mittlerweile bei etwa 200-300€/Monat.
Viele sagen, ich muss dafür ein Kleingewerbe anmelden, allerdings möchte ich nicht, dass mein bisheriger Steuerberater davon weiß, da wir uns persönlich kennen.
Ich bin außerdem Teilhaber in einer KG. Frage ist, muss ich dennoch ein Gewerbe anmelden oder reicht es, dass ich als Kommanditist in der KG geführt bin?
Sollte ich anfangen, meine Steuererklärung selbst zu machen?
4 Antworten
Viele sagen, ich muss dafür ein Kleingewerbe anmelden,
Was machst Du denn im Internet? Hast Du einen Onlineshop für Dinge, die Du einkaufst, oder verkaufst Du eigene, selbst komponierte Musik?
Das erste wäre Gewerbe, das zweite freier Beruf. also nur für einen Onlinehandel Gewerbe.
allerdings möchte ich nicht, dass mein bisheriger Steuerberater davon weiß, da wir uns persönlich kennen.
Wenn er Deine persönliche Einkommensteeurerklärung macht, wird es schwierig. Denn Du musst für Deine Nebentätigkeit eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen. Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Das kannst Du über ELSTER noch selbst machen, aber wenn er Deinen Einkommensteuerbescheid bekommt, sieht er es.
Mit Deiner KG Beteiligung hat Deine selbständige Nebenbeschäftigung nichts zu tun.
Wird wohl Onlyfans o.ä. sein, wenn der Steuerberater das nicht wissen soll...
1. Ist es eine gewerbliche Tätigkeit oder evtl. doch eine freiberufliche? In letzterem Fall wäre eine Gewerbeanmeldung (nicht: Kleingewerbeanmeldung, sowas existiert nicht) nicht notwendig, an der Pflicht zur Gewinnermittlung und Versteuerung ändert sich natürlich nichts
2.Die Personengesellschaft hat damit nichts zu tun.
3. Das musst Du selber wissen.
Das müssen Sie als Kleingewerbe anmelden. Nur weil Sie es heimlich machen wollen und das hier sagen, ist nicht gerade klug. Wenn das Finanzamt dahinter kommt, machen die Ihnen die Lampe an. Melden Sie es lieber an und Sie sind nicht angreifbar.
Viele sagen, ich muss dafür ein Kleingewerbe anmelden, allerdings möchte ich nicht, dass mein bisheriger Steuerberater davon weiß, da wir uns persönlich kennen.
Es spielt keine Rolle, du bist in solch einem Fall sogar Verpflichtet ein GEWERBE anzumelden. Ob du es gegenüber dem Finanzamt als Kleingewerbe führen willst, ist deine freie Entscheidung. Ein Gewerbe so oder so.
Es sei denn es ist eine Freiberufliche Tätigkeit, das wäre was anderes.
Aber ohne zu wissen um was es geht, kann man das nicht näher bestimmen.