Wer zahlt bei unfall von minderjährigen?
Mein Sohn 15 jahre hatte sich unerlaubt einen Autoschlüssel bei einem Freund genommen der von seiner Mutter war und der Schlüssel lag offen auf dem schuhschrank und ist ausversehen losgefahren und hat jetzt einen erheblichen Schaden hinterlassen wer muss den Schaden jetzt bezahlen ?weil bei meinem Sohn ist ja nichts zu holen.
5 Antworten
"Sie selber"
Grundsätzlich haftet für einen eingetretenen Sachschaden der Schüler, der einen Schaden widerrechtlich und schuldhaft verursacht hat aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB. Daneben haften die Eltern, bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aus unerlaubter Handlung gemäß § 832 BGB
Mein Sohn 15 jahre hatte sich unerlaubt einen Autoschlüssel bei einem Freund genommen der von seiner Mutter war und der Schlüssel lag offen auf dem schuhschrank und ist ausversehen losgefahren [...]
Ich betone es gerne hier nochmal:
"[...] und ist ausversehen losgefahren"Ja ne ist klar. Also wem auch immer du diese Ausrede glaubhaft machen willst... leider nicht bei uns.
Du meinst wohl eher "Bewusst, gewollt und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte".
Keine Versicherung wird diese Geschichte glauben. Und wenn, wäre es hier die Haftpflicht.
Und wenn die nicht zahlen will, nun dann darf der Halter dafür bezahlen wenn ihm nicht sogar eine Mitschuld gegeben wird. Aber ein Strafverfahren für den "Jungen" gibt es so oder so, da sicherlich die Polizei schon da war.
Sollte das Ganze auf einem Privatgrundstück stattgefunden haben und keine Polizei eingeschaltet würde ich als Vater die Schäden übernehmen und ihm gehörig die Leviten lesen
ist ausversehen losgefahren
ich glaube es nicht - eine "döschigere" Ausrede fällt Dir nicht ein?
Man kann derartige Schadenersatzforderungen auch gerichtlich titulieren, und kann so die Forderung bis zu 30 Jahren beitreiben.
Die KFZ-Haftpflicht wird bei der Halterin Regress nehmen und die Halterin wird sich für den eigenen Schaden an Deinen Sohn halten.
Junior kann sich schon einmal um einen Ferieljob in den Sommerferien bemühen und so mit der Schadenwiedergutmachung beginnen. Über einen Führerschein, braucht er auf absehbare Frist nicht zu hoffen. ( macht vor dem Richter einen guten Eindruck )
Hinsichtlich der Straftat - fahren ohne Fahrerlaubnis - werden auf Junior auch noch so einige Sozialstunden und u.U. auch ein Jugendarrest zukommen.
Schöner Fall, könnte geeignet sein für eine Klausur.
Was ist passiert? hat er nur das Auto an einen Baum, oder Zaunpflahl gesetzt? Hat er einen anderen Wagen gerammt, oder gar eine Person verletzt?
- der 15jährige Fahrer ist mit seinen 15 Jahren einsichts- und deliktfähig udn ausserdem strafmündig.
- Damit war ihm bekannt, dass Fahren ohne Führerschein verboten ist.
- Ihn erwartet eine Verhandlung vor dem Jugendgericht. Fahrn ohne Fahrerlaubnis, ggf. fahrlässige Körperverletzung, wenn eine Person verletzt wurde.
- Framdschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht des Wagenbesitzers,
- Für die Schäden am benutzten Auto wird der junge Mann gradestehen müssen, wenn er mal Geld verdient, denn siehe Punkt 1., er ist einsichts- udn deliktfähig und wusste, dass er nicht fahren darf.
- Die Privathaftpflicht zahlt nicht, Stichwort "Benzinklausel"