Inkassoschreiben nach PayPal-Fall, was nun?
Hallo, Letztes Jahr habe ich bei einem Händler aus Pfungstadt Feuerwerk bestellt. Leider kam nie was an. Das hat uns das Silvesterfest versaut. Jede Art von Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer blieb leider erfolglos. Der Verkäufer hat das Feuerwerk wohl nie verschickt, wenn man den Gerüchten aus dem Netz glauben schenkt.
Ich habe dann eine Fall auf PayPal geöffnet und dann nach 3-4 Wochen mein Geld zurück bekommen. Alles Prima. Nun jetzt habe ich ein Inkassoschreiben im Briefkasten. Wie geht man jetzt vor?
3 Antworten
Nun jetzt habe ich ein Inkassoschreiben im Briefkasten. Wie geht man jetzt vor?
- Wurde das Inkasso vom Händler oder von PayPal beauftragt?
- Hat der VK bei PayPal überhaupt auf den Fall reagiert? Kam irgendwas?
- Wenn das Inkasso vom Händler kommt, gab es eine Zahlungsaufforderung, Mahnung oder sonstiges?
Diese Fragen musst du einmal beantworten damit man weiter drauf eingehen kann.
Im spezifischen sagst du hier, dass es sich um einen Gewerbetreibenden handelt somit auch eine andere Geschäftsbeziehung als bei einem Privatverkauf.
Aufgrund der von dir geschilderten Angaben scheint es mir so, als hätte es keinen Kaufvertrag geben können, da der vermeintliche Kaufvertrag auf Daten mit einem Verkäufer, den es offensichtlich nicht mehr gibt oder falsche Angaben macht zu seinem Unternehmen.
Als Gewerbetreibender auf eBay muss eine Ladungsfähige Adresse hinterlegt sein, kurz gesagt ein Impressum. Das scheint hier offenbar nicht gegeben zu sein, somit kann kein Kaufvertrag mit zwei Parteien geschlossen werden wenn dieser unter falschen Angaben beruht.
Option 1 - Würde ich dem Inkasso per Einschreiben mit Rückschein oder per FAX mit Sendungsnachweis schreiben, dass du der Forderung widersprichst, da es keinen Rechtswirksamen Kaufvertrag gibt, somit die Forderung unbegründet ist.
Option 2 - Du reagierst nicht, wartest bis (und ob) irgendwann ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, diesem Widersprichst du dann binnen 14 Tagen (am 14. Tag muss der bei Gericht spätestens eingegangen sein) mit dem beigefügtem Formular.
Keine Ware / Dienstleistung = kein GeldSo ist auch erstmal die Rechtsgrundlage.
Du bist deiner Pflicht des vermeintlichen Vertrages nachgekommen, der VK nicht, du bist vom vermeintlichen Kaufvertrag zurückgetreten (hoffentlich) binnen deiner 14 Tägigen Frist.
Ja, aber nur dann wenn man sich im Zahlungsverzug befindet nach verstrichener Zahlungsfrist und auch entsprechend der AGB / Vertragsbedingungen klar erläutert.
So, es gibt Neues. Der Laden wurde wohl schon letztes Jahr von der Polizei hochgenommen. Da gibt es sogar einen Zeitungsartikel.
"Behörden beschlagnahmen 1500 Kilogramm Pyrotechnik"
Warum dann trotzdem Briefe vom Inkasso kommen, bleibt fragwürdig. Vermutlich ist er schon längst insolvent
Interessant.
Grundsätzlich entbindet das erstmal (Theoretisch) nicht den Kaufvertrag, da dass Strafrechtliche und das Vertragsrecht zweierlei sind. Aber wie schon geschildert würde ich wie Option 1 oder 2 vorgehen.
Persönlich (ich), würde Option 1 nehmen und einmalig ein Schreiben aufsetzen welches klar kommuniziert dass man der Forderung aus angesprochenen Grund widerspricht und auf das Mahnverfahren wartet.
Das hat auch erstmal die Wirkung dass sollte es einen Schufaeintrag geben, kann man diesen Eintrag anfechten (weshalb ein Sendungsnachweis so wichtig ist) damit der wieder entfernt wird.
Über die ganzen Drohbriefe die da kommen würde ich lachen und einfach nur Sammeln. Denn du hast dich ja vom Kaufvertrag distanziert UND hier liegt auch noch ein besonderer Umstand vor, dass es Straftäter sind die da Geschäfte machen wollten.
Illegale Geschäfte somit die Forderung auch nicht rechtens.
Ich würde es zunächst einmal ignorieren.
Aber da muss man nervenstark sein, denn die werden dich weiterhin mit Schreiben und Drohungen bombardieren!
Nur wenn ein offizielles Mahnschreiben kommt, musst Du unbedingt fristgemäß gem. Rechtsbehelf reagieren!
Aber sieht dann meiner Meinung nach gut für dich aus, schließlich hat PayPal bereits zu Deinen Gunsten entschieden!
Es deutet einiges darauf hin, dass der Verkäufer wirklich unkorrekt gehandelt hat. Eventuell ist es seine Masche.
Also nicht drum kümmern.
Sollte ein Mahnbescheid kommen, Widerspruch einlegen. Fertig.
Ja, das Inkasso wurde vom Verkäufer persönlich beauftragt. Es gab bei dem PayPal Fall zwar eine Reaktion, aber da hieß es nur, dass es noch dauern würde. Anscheinend wurde diese Nachricht automatisch generiert.
Weitere Nachrichten und Anfragen über PayPal wurden vom Verkäufer ignoriert.
Da PayPal kurz davor war den Fall zu schließen, musste ich leider eingreifen und die Sache eskalieren lassen.
Vom Verkäufer gab es keine Zahlungsaufforderung.
Und auch sonst gab vom Verkäufer keinerlei Antwort auf E-Mails, Briefe, oder Anrufe. Ich habe sogar ein Einwurfeinschreiben verschickt, in dem ich vom Kaufvertrag zurück trete. Den Rücktritt begründe ich damit, dass die Ware nicht geliefert worden ist. Der Brief kam jedoch als nicht zustellbar zurück. An der Hauptgeschäftsstelle ist niemand anzutreffe und auch an der Firmenadresse nicht. Auf Google Recht, dass die Firma dauerhaft geschlossen ist.