Inkasso becker Wuppertal vorderung von Neckermann die vermutlich von 2011 sind und nicht von mir stammen?

Kevin1905  20.06.2024, 19:04

Titel liegt dir vor?

cMc07 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:26

Also ich kann es dir bei bestem willen nicht sagen, ich habe nichts bekommen...die letzten 10 jahre auf jeden Fall nicht

5 Antworten

Gibt es denn einen Titel gegen Dich? Danach würde ich zunächst fragen und mich ansonsten auf Verjährung berufen.

Das Wort Einigungsgebühr macht mich stutzig.

Anscheinend war es im Inkasso udn es hat dann eventuell eine Einigung, bzw. einen Vergleich gegeben.

Um etwas wirklich tragbares sagen zu können, müsste man wissen, ob und wann ein Vollstreckbarer Titel ausgestellt wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
Meine Frage wäre jetzt, muss ich das zahlen obwohl ich schon Jahre damit nichts mehr zu tun hatte?!

So lange es auf deinen Namen läuft, hast du was damit zu tun.
Die Frage ist hier, gibt es einen Titel (Vollstreckungsbescheid) ?

Habe ich richtig verstanden dass die ganze Zeit bezahlt wurde aber nun nicht mehr? Wenn es keinen Titel gibt und man "freiwillig" eine Ratenzahlungsvereinbarung gemacht hat, warum hat man dem Mahnbescheid- / Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen?

Kam in den letzten 3 Jahren gar nichts? Hier fehlen viele Sachpunkte.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

cMc07 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:37

Ich habe auf meinem Namen keine einzige Rate gezahlt oder ne Vereinbarung unterschrieben usw .

cMc07 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:23

Nichts an mich...

Hatte bis vor 2 Wochen nichts mehr davon gehört gehabt....

Hier fehlen Sachverhalte, gab es Gerichtliche Mahnbescheide, hast du diesen widersproche? Und wenn nicht warum hast du keinen Einredung auf Verjährung gemacht, wenn da jetzt was kommt.

Woher kommen also die Aktuellen Forderungen und was ist dem Rechtlich vorrausgegangen?

"Die Summe lautet 2.804,94€ + 106,68€ an Kosten wegen EINIGUNGSGEBÜHR..."

Was heist das, hast du etwa zugestimmt, zu Zahlen, ja dann mußt du Zahlen.

Du währst aus der Nummer raus gekommen, wenn du sie bei der Polizei angezeigt hättest und dann wenn man dir tatsächlich die Gerichtlichen Mahnbescheide zugeschickt wurden du diesen widersprochen hättest.


cMc07 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:28

Habe nichts zugestimmt....

Fordere mal bitte eine Titelkopie an oder einen Beleg über eine Einigung mit dir.


cMc07 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 23:32

Okay...

Werde ich machen, danke.

Muss so ein Schreiben nicht an mich persönlich übermittelt werden eigentlich?

Kevin1905  27.06.2024, 16:58
@cMc07

Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid muss dir zugestellt werden ebenso eine Urteilsausfertigung aus einem Prozess.

cMc07 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 15:56
@Kevin1905

War bis jetzt nicht der fall

Kevin1905  02.07.2024, 21:27
@cMc07

Und wenn man dir nicht nachweisen kann, dass ein Titel besteht, kannst du die Zahlung ablehnen, ggf. auf die Einrede der Verjährung berufen.

cMc07 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 15:16
@Kevin1905

Von diesem Titel müsste ich doch in kenntniss gesetzt werden oder?

Also schriftlich und persönliche Übergabe mit Unterschrift oder...

Kevin1905  05.07.2024, 21:20
@cMc07

Diese Frage hatte ich dir bereits weiter oben beantwortet.

cMc07 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 18:47
@Kevin1905

Alles klar...

Danke euch nochmal für die Bemühungen.