In einer WEG, in welcher jede der drei Wohneinheiten vom Eigentümer bewohnt wird, wurde der Einbau eines Wärmezählers mit 2:1 Stimmen abgelehnt. (keine der möglichen Ausnahmeregelungen treffen zu).
- Kann der Befürworter des Wärmezählers dennoch den Einbau durchsetzen damit die Heizkostenabrechnung mit "zeitgemäß" durchgeführt wird?
- Eine 15% Kürzung der Heizkosten steht den Eigentümern per §12 der HeizkostenV nicht zu. Gibt es andere Möglichkeiten die es dem Eigentümer ermöglichen die Heizkostenabrechnung anzufechten?
- In naher Zukunft will der Befürworter des Wärmezählers seine Wohnung vermieten. Dadurch besteht die Gefahr, dass der zukünftige Mieter 15% der Heizkosten zurückbehält. Kann der Eigentümer in diesem Fall sowohl den Einbau des Wärmezähler als auch der Verteilung der Installations- und Betriebskosten auf alle Eigentümer erzwingen? Immerhin werden nach einem Einbau die Heizkosten alle Parteien, ob gewollt oder nicht, unter Berücksichtigung des Wärmezähler berechnet.
Ich danke Euch schon jetzt für Eure Hilfe!