Hallo,

wir sind eine WEG mit 16 Parteien, d. h. 2 Reihen mit 8 Häusern, und als wir das Reiheneckhaus gekauft haben, war der Vorbesitzer bereits der WEG angeschlossen.

Wir wurden dann praktisch ebenfalls aufgenommen als neue Besitzer. Wir sind jedoch mit dem ganzen sehr unzufrieden und würden gern aus dieser Gemeinschaft austreten bzw. kündigen. Geht das? Und was müssen für Kriterien erfüllt werden?