Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft-darf Eigentümer mit Garten alles verbauen ohne Fragen?
Meine Eltern sind Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft. Der Eigentümer der Parterrewohnung darf lt.. Teilungserklärung den Garten zu seiner Wohnung allein benutzen. Soweit so gut.Bisher standen da nur Pflanzen, nun kam der Bausatz zu einem Gartenhaus in beachtlicher Grösse. Er will es direkt an die angrenzende Garage meiner Eltern bauen. Darf er das so einfach? Der Lichteinfall wird damit viel kleiner in der Garage und ich denke, das kann so nicht erlaubt sein. Wo kann man sich hierzu erkundigen, der Nachbar ist nicht gewilllt, darüber zu diskutieren.
2 Antworten
Da das ein immer wiederkehrendes Streitthema ist, lies Dir mal folgenden Bericht durch:
Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft
Du meinst eine WEG und nicht eine BGB-Gesellschaft.
Teilungserklärung den Garten zu seiner Wohnung allein benutzen.
Das nennt man Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum und da gibt es vielfach in der Teilungserklärung detaillierte Regelungen zum erlaubten Nutzungsumfang. Schon mal nachgeschaut?
Der Lichteinfall wird damit viel kleiner in der Garage
In meiner Garage habe ich garkein Licht, es sei denn, ich öffne das Tor oder schalte den Scheinwerfer an. Ich rätsele daher, wo die Beeinträchtigung sein soll. Laut Bauordnungsrecht dürfen Garagen nur zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Komm mir daher ja nicht mit alternativen Nutzungsmöglichkeiten. Das wäre illegal.