Muss ich die Wäschespinne im gemeinschaftsgarten dulden?
Wir sind Bewohner einer Hochparterre Wohnung, und schauen direkt auf die Wäschespinne von unserem Balkon aus.
diese wird von nur einer Miteigentümerin im ersten og genutzt und zwar erst nach dem wir in das Haus eigezogen sind und mein Mann den Garten in Schuss gebracht hat, davor war weder der Garten noch die Spinne über Jahre benutzt.
wir können den Gartenteil wo diese Spinne steht nicht nutzen da dies der einzige halbschattige Platz im ganzen Garten ist und der Garten ist klein.
ausserdem fühle ich mich durch den Anblick ihrer Wäsche die sie fast täglich aufhängt ( oft nur 2-3 tshirts) sehr belästigt. Wir empfinden dieses Verhalten als Schikane.
persönlich möchte ich Es mit der Frau nicht klären und warte somit die Versammlung ab.
Da ich mich auf die Versammlung gut vorbereiten will würde ich gerne hier mir stehenden Möglichkeiten hören.
Da mein Mann den Garten neu angelegt / Instandgesetzt hat kann man vielleicht die Nutzung des Gartens überdenken
so eine Spinne ist eine Verschandlung für einen schön gemachten Garten
eine Verlegung des trockenplatzes vorschlagen ( und da die Spinne sonst nirgends passen würde vom Durchmesser her das Anbringen einer Wäscheleine vorschlagen.
die alte stand schon immer da als wir die Wohnung gekauft haben. Jedoch gibt es keine Vereinbarung dazu und nicht mal der Verwalter weiß wer wann die da aufgestellt hat, sagte halt die war schon immer da.
also es gibt nix schriftliches.
wenn die Eigentümerin sich darauf beruft dass das Ding da schon immer stand kann ich nicht als neueigentümer die Verlegung herbeiführen?
3 Antworten
davor war weder der Garten noch die Spinne über Jahre benutzt.
aber .... die Vorrichtung für das aufstellen einer Wäschespinne war vorhanden - sprich die Aufstellung einer solchen war von der WEG vorgesehen.
Und damit kannst Du Dir einen Antrag sparen...... denn eine Verlegung schließt Du ja bereits via Fragetext aus.
Oh ja ein riesen Problem, eine Wäschspinne. Wie ekelig ist das denn? Ist das Satire oder kann das Weg? War mein erster Gedanke. Wo ist eigentlich die Finanzfrage? Ein Satire Forum ist das hier sicherlich nicht.
Ich denke mal, da kommt langsam der Corona-Koller hoch.
Hast Du denn einen Rechtsanspruch auf eine freie oder angenehme Sicht, den Du irgendwo herleiten kannst? Nein eher nicht.
Welche Rolle sollte der Zeitpunkt der Täterin dabei spielen? Meist Du das Du irgend welche Rechte hättest weil Du Deine Wohnung früher erworben hättest?
Klar jetzt wird nach irgendwelchen Formfehler der WEG gesucht und es werden Leute beschäftigt, mit Deinem "Problem".
Kann man durch einen Anblick von 2-3 T-Shirts belästigt werden? Wenns jetzt Dessous wären.....Niemand zwingt Dich dort hin zu blicken......
"kann ich bei der Versammlung die Verlegung der Spinne verlangen?"
ja klar doch. Dann kommt Unternehmen und schreibt Rechnung 4stellig, die dann auf alle umgelegt wird. Du darfst dann also auch anteilig zahlen.
"kann ich eine Wäscheleine anbieten ?"
klar ist das einfachste und billigste kostet unter 10€. Einen Versuch ist es wert.
Aber Du bist doch selbst darauf gekommen. Was hindert Dich das zu versuchen und mit der Täterin darüber zu sprechen?
Bist du schon Mitglied bei Haus-und Grund? Habt ihr einen guten Rechtschutz? Ich wage nämlich schon jetzt eine Prognose. Bin ICH froh, daß ich meine Eigentumswohnung verkauft habe.
Rechtschutz haben wir aber sind kein Mietglied in diesem Verein,
wir wollen es ja gar nicht soweit kommen lassen dass wir zum Anwalt rennen.
ich hoffe auf die Einsicht und Rücksicht dieser Miteigentümerin.
die Spinne ist nicht einbetoniert
aber sie steht immer da, heißt wird nicht nach Gebrauch entfernt somit wäre es doch eine bauliche Veränderung
meinst du nicht dass es die anderen Eigentümer überzeugt ( die Bewohnen nicht mal selbst Ihre Wohnungen, sind alle bis auf zwei vermietet), dass der Garten nicht benutzt werden kann weil das Ding da steht, wenn es aufgeklappt ist kann man sich dort gar nicht raussetzen
ja, ich habe das verstanden - ich glaube nur nicht, dass die Eigentümer, die nicht vor Ort wohnen, sich mit dem Argument überzeugen lassen. Wenn die Spinne ganz wegkäme, müsste ja eine andere Trockenmöglichkeit angeboten werden (die Zwangsanschaffung eines Trockners wird wohl nicht durchsetzbar sein und ist schon wegen des Energieverbrauchs auch m.E. nicht sinnvoll. Gibt es denn Platz für eine lineare Leine - und wenn ja, liegt dieser Platz so, dass Du dann die Wäsche nicht sehen würdest?
Ja genau, so einen Platz gibt es , die Spinne würde da zwar nicht vom Durchmesser her passen aber eine Wäscheleine schon. Der Platz ist für niemandem sichtbar , ist hinter der Hauswand am Garteneingang, der Trockenplatz war dort Bereits beim Bau des Hauses vorgesehen wenn ich mir die Baupläne anschaue.
das möchte ich bei der Versammlung vorschlagen dort eine Wäscheleine hinzumachen. Mein Mann würde es selbst machen.
ich habe nur Angst / bedenken dass die besagte Eigentümerin quer schießt ( die ist so jemand) und stur darauf pocht dass das Ding dort wo es steht zu bleiben hat weil es da schon immer stand. Wäre das ein Argument?
nach der Neugestaltung/ Instandsetzung des Gartens durch meinen Mann ist die Spinne eine Verschandlung :)
Ich habe die alten Beschlüsse durchforstet und nirgends einen Beschluss gefunden
und ohne Beschluss muss das Ding da ja nicht stehen bleiben oder?