Kündigung bestehender WEG Gemeinschaft?
Hallo,
wir sind eine WEG mit 16 Parteien, d. h. 2 Reihen mit 8 Häusern, und als wir das Reiheneckhaus gekauft haben, war der Vorbesitzer bereits der WEG angeschlossen.
Wir wurden dann praktisch ebenfalls aufgenommen als neue Besitzer. Wir sind jedoch mit dem ganzen sehr unzufrieden und würden gern aus dieser Gemeinschaft austreten bzw. kündigen. Geht das? Und was müssen für Kriterien erfüllt werden?
2 Antworten
Austreten könnt Ihr aus dieser WEG, wenn alle anderen Mitglieder zustimmen. In Eurem Fall handelt es sich um eine besondere WEG, da es vermutlich keine Teilungserklärung zu beachten gilt und es sich bei dem Wohneigentum jeweils um Häuser und nicht um Eigentumswohnungen handelt. Zu prüfen wäre, ob es sich hier wirklich um eine WEG handelt oder ob sich die Eigentümer einfach zusammengeschlossen haben um gemeinsame Anliegen wie Winterdienst, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. zu regeln und die Kosten umzulegen.
Das Gesetz beantwortet die Frage:
https://dejure.org/gesetze/WEG/11.html
Geht nicht!