Wir sind Bewohner einer Hochparterre Wohnung, und schauen direkt auf die Wäschespinne von unserem Balkon aus.
diese wird von nur einer Miteigentümerin im ersten og genutzt und zwar erst nach dem wir in das Haus eigezogen sind und mein Mann den Garten in Schuss gebracht hat, davor war weder der Garten noch die Spinne über Jahre benutzt.
wir können den Gartenteil wo diese Spinne steht nicht nutzen da dies der einzige halbschattige Platz im ganzen Garten ist und der Garten ist klein.
ausserdem fühle ich mich durch den Anblick ihrer Wäsche die sie fast täglich aufhängt ( oft nur 2-3 tshirts) sehr belästigt. Wir empfinden dieses Verhalten als Schikane.
persönlich möchte ich Es mit der Frau nicht klären und warte somit die Versammlung ab.
Da ich mich auf die Versammlung gut vorbereiten will würde ich gerne hier mir stehenden Möglichkeiten hören.
Da mein Mann den Garten neu angelegt / Instandgesetzt hat kann man vielleicht die Nutzung des Gartens überdenken
so eine Spinne ist eine Verschandlung für einen schön gemachten Garten
eine Verlegung des trockenplatzes vorschlagen ( und da die Spinne sonst nirgends passen würde vom Durchmesser her das Anbringen einer Wäscheleine vorschlagen.
die alte stand schon immer da als wir die Wohnung gekauft haben. Jedoch gibt es keine Vereinbarung dazu und nicht mal der Verwalter weiß wer wann die da aufgestellt hat, sagte halt die war schon immer da.
also es gibt nix schriftliches.
wenn die Eigentümerin sich darauf beruft dass das Ding da schon immer stand kann ich nicht als neueigentümer die Verlegung herbeiführen?