Der Verwalter unserer WEG hat einen Rundlaufbeschluss in Umlauf gegeben und bittet um Zustimmung zum Anliegen eines Eigentümers der WEG, einen Kamin mit Durchbruch durch die Außenwand zum Durchführen des Abgasrohrs umzusetzen. (Unbedenklichkeit eines Schornsteinfegers beigefügt- Interesse klar, der verdient Geld damit)

Da dies eine bauliche Veränderung der Bausubstanz darstellt war nach altem WEG Recht das ein von allen Miteigentümern zustimmungspflichtiger Beschluss. Wie ist das nach neuem Recht ab 2020? Können wir dagegen stimmen, da es mit Geruchsbelästigung für unsere Mieter im DG einhergeht. Muss man das begründen?

Danke für den Rat!