Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

Hallo,

es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.

Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.

Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.

Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...

naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen

lg martin

ALG 2, Hartz IV, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht
Säumniszuschläge / Krankenkasse / Berechnung?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Berechnung bzw. Dauer der Gültigkeit von Säumniszuschlägen der Krankenkasse. Mein Fall ist leider etwas Länger und eventuell auch verwirrend.

Bei meiner alten Krankenkasse war ich bis 12.2015 versichert. Für den Zeitraum von 04.2014-09.2014 wollte mich die Krankenkasse nicht als Student versichern. Die Krankenkasse hat in mehreren internen Sitzungen meine Forderung "als Student versichert zu werden" abgelehnt. Im September 2015 habe ich gegen den Beschluss der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und im Februar 2016 vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. In erster Instanz, vor dem Sozialgericht, hatte ich noch verloren. In zweiter Instanz, vor dem Landessozialgericht, aber Recht bekommen. Allerdings haben wir uns nur auf einen Vergleich geeinigt, die Krankenkasse wurde nicht "verurteilt" (oder was auch immer der richtige Terminus in diesem Fall wäre). Die Kasse akzeptiert nun (10.2017), dass ich im oben genannten Zeitraum Student war und berechnet die Beiträge dafür neu.

Leider wusste ich damals (2014) noch nicht, dass eine Zahlung unter Vorbehalt die bessere Lösung gewesen wäre. Ich hatte damals die Zahlungen erstmal komplett eingestellt und nun (10.2017) eine Rechnung über Säumniszuschläge erhalten. In der Zwischenzeit habe ich Ende 2015 und Ende 2016 jeweils ca. 1800€ an die Krankenkasse überwiesen, da mir die aufgelaufenen Forderungen zu hoch wurden. Die Beträge für den strittigen Zeitraum hatte ich aber einbehalten.

Jetzt meine Frage: für welchen Zeitraum darf die Krankenkasse die Säumniszuschläge berechnen und wie? Nochmals, ich war dort bis 12.2015 freiwillig versichert. Danach habe ich zu einer anderen Kasse gewechselt. Darf sie von 10.2014-10.2017 die Säumniszuschläge berechnen oder nur bis Ende 2015?

Im Bescheid der Krankenkasse laufen die ausgewiesenen Säumnis-Beträge von 10.2014-12.2015, von 47€ jeweils um 1,50€ jeden Monat reduziert nach unten bis zum Ende 2015. (also 10.2014: 47€, 11.2014: 45,50€, 12.2014: 44€ etc.)
Dazwischen gab es 2x Schwankungen. 2 Monate der gleiche Betrag, dann stieg du geforderte Summe wieder um 1,50€ an, um danach wieder wie gewohnt zu fallen. In diesem Zeitraum habe ich keine Zahlung an die Krankenkasse geleistet. In 12.2015 fällt der geforderte Säumnis-Betrag plötzlich auf 1,50€ für den fälligen Monat, dann endet die Rechnung und es werden ca. 500€ Säumniszuschläge ausgewiesen + Mahnkosten on top. Noch dazu hat sich die Höhe der Mahnkosten von 1,07€ auf 5€ erhöht. Ist dies zulässig bzw. rechtens?

Hierzu würde mich eure Meinung interessieren bzw. was schlagt ihr mir vor, wie ich vorgehen sollte. Mfg user0816

Berechnung, krankenkasse, SGB, Sozialversicherung