Akademiker nun arbeitslos - inwieweit muss er schlecht bezahlteren Job annehmen?
Wie ist es, wenn man als Akademiker, mit bisher recht gutem Einkommen arbeitslos wird? Inwieweit muss man einen wesentlich schlechter bezahlten Job, bei dem man eigentlich überqualifiziert ist, annehmen?
3 Antworten
Im Arbeislosengeldbezug nach SGB III greift § 140 SGB III:
(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
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(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Im Alg2-Bezug gibt es eine solche pekuniäre Regelung nicht.
Hier ist nach § 10 SGB II im Grundsatz alles zumutbar, was nicht sittenwidrig oder illegal, es sei denn, wichtige Gründe sprechen dagegen.
Eine Art Berufsschutz gibt es nach beiden Regelungen - § 140 SGB III und § 10 SGB II - nicht.
sprichst du von Alg I oder II?
Bei Alg I gibt es nur einen geringen Zwang dazu, wenn z.B. klar ersichtlich ist, dass der Kandidat keine Motivation hat, irgendeinen Job anzunehmen. In so einem Falle kann es zu einer Kürzung der Zahlung kommen - was aber eher die Ausnahme ist.
Bei Alg II sind die Regeln ganz anders.
Bei Bezug von ALG I gilt, dass während der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung unzumutbar ist, deren Bezahlung 20% unter dem Arbeitsendgeld liegt, dass zur Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegen hat.
Bei längerer Arbeitslosigkeit sinkt der Prozentsatz und man darf immer weniger wählerisch sein
Weitere Informationen hier: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zumutbare-beschaeftigung.html
Bei Bezug von ALG II ist man verpflichtet, jeden Job auszuüben, der dafür sorgen kann, Steuergelder zu sparen.
sinkt der Prozentsatz
Ich meine natürlich dass der Prozentsatz steigt.......