Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

Guten Abend!

Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.

Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.

Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?

Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!

Viele Grüße, Cosima

400 job, Aufwandsentschädigung, geringfügige Beschäftigung, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung
Steuererklärung 2011 Zeitsoldat Auslandsverwendungszuschlages für Afghanistaneinsatz -wo ausfüllen?

Hallo, mein Sohn ist Soldat und bezieht ganz normal Sold. Jetzt war er 190 Tage in Afghanistan und erhielt Auslandsverwendungszuschlages. Dieser ist auf den Lohnzetteln NICHT vermerkt. Nach unserer Information wäre dieser ja steuerfrei. Jetzt bekam er aber eine bescheinigung fürs Finanzamt, wo eben dieser betrag für die 190 Tage aufgewiesen wurde. Problem daran ist, dasdie gesamte zeit und der gesamte betrag aufgelistet ist, obwohl er auch noch jetzt 2 MOnate von 2012 dort war und dies ja nichts mit 2011 zu tun hat.

Wo in der Steuererklärung muss mein Sohn dies angeben? Und welchen Betrag schreibt er da rein? Kann er es komplett reinschreiben, da es ja eigentlich unrelevant ist für die Steuer?

Habe mal im Finanzamt angefragt und bekam eine nachfolgende Antwort. leider kann ich damit nicht so richtig was anfangen. Hier mal die antwort. Vielleicht kann mich jemand so aufklären, das ich es als Frau und leihe auch verstehe? Oje ! Speziell den letzten satz kapiere ich ja nun überhaupt nicht !! (" Der Auslandsverwendungszuschlag wird gegen die Werbungskosten aufgerechnet. für die Höhe des Auslandsverwendungszuschlages wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Dieser kann ihnen die genauen Werte für das jeweilige Jahr nennen. Diese werden auf der Anlage N mit den Werbungskosten verrechnet. Sollten Sie keine Werbungskosten beantragen ist eine Trennung der Erstattung nicht zwingend notwendig. " ))

Aufwandsentschädigung