Garantieleistung für Kunden-muß der Kunde die Anfahrt/Arbeitszeit zahlen, wenn Ersatzteil gratis?

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Meinst Du wirklich "Garantie" oder doch eigentlich Gewährleistung? Bei der Garantie sind die Garantiebedingungen im selbständig abgeschlossenen Garantievertrag zu beachten. Die kennen wir nicht.

Bei der Gewährleistung gilt das Gesetz, welches nur in sehr eingeschränktem Maße vertraglich in seinen Pflichten abgeändert werden kann. Bei einem Werkvertrag -z.B. bei einem Installateur oder Elektriker- muß der Werkunternehmer auch für das von ihm gestellte Material gerade stehen und muß auch bei von ihm unverschuldeten Materialfehlern den kompletten Austausch inklusive Fahrt pp bezahlen.