Darf man eine Aufwandsentschädigung, die fälschlicherweise zweimal überwiesen wurde, behalten?
Hallo, ich habe für 2 Wochen an einer Veranstaltung einer Organisation als Helfer teilgenommen. Am Ende dieser 2 Wochen erhielt jeder Helfer eine Aufwandsentschädigung des Betrages X. Durch schlampige Buchhaltung bzw. Dummheit der Organisation habe ich meine Aufwandsentschädigung 2 mal erhalten. In einem Abstand von circa 5 -7 Tagen. Mittlerweile ist das Geld schon 2 Wochen auf meinem Konto und es hat sich auch noch niemand gemeldet. Darf ich dieses Geld nun behalten und Ausgeben oder muss ich es zurückzahlen? Kann ich belangt werden, wenn ich es einfach ausgegeben habe und sich jemand meldet?
Überweisung,
Aufwandsentschädigung