Wie gibt man eine Aufwandsentschädigung für eine Abschlussarbeit in der Einkommenssteuererklärung an?
Hallo,
ich habe eine Steuerfrage zu folgender Situation für das Jahr 2020:
1.1.20 - 30.09.20 war ich in einer Firma als Werkstudent angestellt mit einem Einkommen von etwa 13.000€
1.10.20 - 31.12.2020 habe ich eine Abschlussarbeit in eben dieser Firma im Rahmen meines Studiums geschrieben und dabei eine neuen Vertrag mit vereinbarter Aufwandsentschädigung erhalten: 1200€/Monat (also insgesamt 3600€ in 2020). Dabei wurde Lohnsteuer und Kirchensteuer abgezogen, aber keine SV-relevanten Beiträge (gemeldet als Personengruppe 190).
Wie ist die Aufwandsentschädigung nun in der Steuererklärung anzugeben? Gibt es dafür einen gesonderten Freibetrag? Wenn ich diese ganz normal mit meinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit aufführe, würde mir eine Nachzahlung blühen. Das kann ja eigentlich nicht sein, nehme ich an.
2 Antworten
Wie warst Du denn krankenversichert? Beim Lohnsteuerabzug wird davon ausgegangen, dass Du 1.900 oder 2.800 Euro Krankenversicherungsbeiträge bezahlst. Offenbar hast Du aber wesentlich weniger bezahlt. Das führt dann normalerweise zu einer Einkommensteuernachzahlung.
In solchen Fällen ergibt sich oft eine Nachzahlung. Trotzdem wirkt sich die Versicherung natürlich noch in der Steuererklärung aus.
Ich kenne nur Steuerfreiheit bei ehrenamtlicher, gemeinnütziger Arbeit oder die Übungsleisterpauschale. Das kommt ja hier nicht infrage.
Wo stehen diese Bezüge denn in der Lohnsteuerbescheinigung, vermutlich beim Bruttolohn? Versteuert wurden sie ja bereits.
Stehen beim Bruttolohn, richtig. Lohnsteuer ist auch drin, aber wurde wohl anders verrechnet. Wenn ich die Zeit und den Betrag in das Steuerformular eintragen, wird eine relativ hohe Nachzahlung angezeigt.
Ja, das wäre meine nächste Frage gewesen. Wenn Du nur über LSK I abgerechnet wurdest, bist Du ja eigentlich nicht zur Abgabe verpflichtet, dachte ich auch zunächst. Möglicherweise aber doch wegen der zu hoch angesetzten Vorsorgepauschale. Siehe Par. 46 Abs.2 Nr.3. EStG.
Die dritte Frage ist, ob das jemals irgendjemand bemerken würde.
Die KV-Beiträge würden jedenfalls die Steuerlast senken.
Ich war die ganze Zeit über studentisch krankenversichert, musste aufgrund der Freigrenze etwa 110€/Monat zahlen.