Wie gibt man eine Aufwandsentschädigung für eine Abschlussarbeit in der Einkommenssteuererklärung an?

2 Antworten

Wie warst Du denn krankenversichert? Beim Lohnsteuerabzug wird davon ausgegangen, dass Du 1.900 oder 2.800 Euro Krankenversicherungsbeiträge bezahlst. Offenbar hast Du aber wesentlich weniger bezahlt. Das führt dann normalerweise zu einer Einkommensteuernachzahlung.


slamclam 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 08:33

Ich war die ganze Zeit über studentisch krankenversichert, musste aufgrund der Freigrenze etwa 110€/Monat zahlen.

Steinemann  20.01.2022, 09:05
@slamclam

In solchen Fällen ergibt sich oft eine Nachzahlung. Trotzdem wirkt sich die Versicherung natürlich noch in der Steuererklärung aus.

Ich kenne nur Steuerfreiheit bei ehrenamtlicher, gemeinnütziger Arbeit oder die Übungsleisterpauschale. Das kommt ja hier nicht infrage.

Wo stehen diese Bezüge denn in der Lohnsteuerbescheinigung, vermutlich beim Bruttolohn? Versteuert wurden sie ja bereits.


slamclam 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 19:41

Stehen beim Bruttolohn, richtig. Lohnsteuer ist auch drin, aber wurde wohl anders verrechnet. Wenn ich die Zeit und den Betrag in das Steuerformular eintragen, wird eine relativ hohe Nachzahlung angezeigt.

Andri123  18.01.2022, 19:50
@slamclam

Wie gesagt halte ich das auch für Bruttolohn. Eine Nachzahlung kann sich daraus ergeben, dass Du eben geringere Sozialversicherungsbeiträge hattest.

Die Anlage Vorsorgeaufwand hast Du hoffentlich ausgefüllt, hier insbesondere Deine KV-Beiträge eingetragen?

slamclam 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 21:55
@Andri123

Bisher noch nicht. Als ich das gesehen habe, habe ich erstmal aufgehört :D
Ich mach die Steuer ja sowieso freiwillig, da werd ich die natürlich nicht abgeben, sofern eine Nachzahlung ansteht.

Andri123  18.01.2022, 22:14
@slamclam

Ja, das wäre meine nächste Frage gewesen. Wenn Du nur über LSK I abgerechnet wurdest, bist Du ja eigentlich nicht zur Abgabe verpflichtet, dachte ich auch zunächst. Möglicherweise aber doch wegen der zu hoch angesetzten Vorsorgepauschale. Siehe Par. 46 Abs.2 Nr.3. EStG.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjtr7DMmrz1AhWM_7sIHUvADpkQFnoECAUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__46.html&usg=AOvVaw1kawhjpIIGViGDO3IWQAft

Die dritte Frage ist, ob das jemals irgendjemand bemerken würde.

Die KV-Beiträge würden jedenfalls die Steuerlast senken.