Darf man eine Aufwandsentschädigung, die fälschlicherweise zweimal überwiesen wurde, behalten?
Hallo, ich habe für 2 Wochen an einer Veranstaltung einer Organisation als Helfer teilgenommen. Am Ende dieser 2 Wochen erhielt jeder Helfer eine Aufwandsentschädigung des Betrages X. Durch schlampige Buchhaltung bzw. Dummheit der Organisation habe ich meine Aufwandsentschädigung 2 mal erhalten. In einem Abstand von circa 5 -7 Tagen. Mittlerweile ist das Geld schon 2 Wochen auf meinem Konto und es hat sich auch noch niemand gemeldet. Darf ich dieses Geld nun behalten und Ausgeben oder muss ich es zurückzahlen? Kann ich belangt werden, wenn ich es einfach ausgegeben habe und sich jemand meldet?
1 Antwort
Ich würde es erst einmal behalten und schauen was passiert.
Vielleicht war es ja ein Buchungsfehler, und die Buchhaltung holt es sich alleine schon wieder zurück. Wenn DU dann auch ncoh zurücküberweist, dann ist das Chaos perfekt :-)
Und Leute echt mal! Das ist doch keine Frage, die irgend jemanden disqualifiziert. Find ich irgendwie übertrieben diese Aussage.
Grüße