Sind die Kreditzinsen für eine Erbauszahlung steuerlich absetzbar?
Ich habe ein EFH mit Nießbrauch für den Erblasser geerbt und muss meinen Bruder auszahlen.
Das Haus ist bewohnt und nicht vermietet!Der/Die Erblasser leben noch.Der Auszahlungsbetrag Pflichtteil ist 100.000€
2 Antworten
Hier kann man nur wieder raten, was nicht geschrieben wurde.
Ich versuche es mal:
Du hast von deinen Eltern ein halbes Grundstück geschenkt bekommen. Da das Grundstück nicht teilbar ist, sollst du den halben Wert an deinen Bruder bezahlen. Vorschenklungen gab es nicht.
Es kann dir also egal sein, ob die Zinsen abzugsfähig sind, denn als Kind hast du einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Es fallen keine Steuern an.
ok, Aber es geht um die Zinsen für die Beschaffung der Auszahlung
Wovon willst du es denn absetzen, wenn der Freibetrag ohnehin nicht erreicht ist und die Schenkung sowieso steuerfrei bleibt?
"Auch ein Pflichtteil ist nur im Erbfall(Tod des Erblassers) zu zahlen."
Das ist richtig. Deshalb habe ich den Sachverhalt auch als Schenkung an beide interpretiert, nur muss derjenige, der das Haus erhält, den anderen auszahlen.
Trainer:
Deine Eltern (nicht Erblasser, sie leben doch noch) haben das Eigentum an ihrem Grundstück mit Einfamilienhaus, das noch mit eff. .... € belastet ist, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf dich übertragen und ein (lebenslängliches oder zeitlich begrenztes) Nießbrauchsrecht zu ihren Gunsten und die Zahlung von 100 000 € an deinen Bruder bedungen.
Die Zinsen für dieses Darlehen und die Zinsen für das bestehende (restliche) Grundpfandrechtsdarlehen sind steuerlich nicht absetzbar.
Du hast Kredit aufgenommen weil Du die Pflichtteilsauszahlung ansonsten nicht finanzieren konntest? Die Zinsen dafür sind nicht steuerlich relevant. Also kein Abzug.
Hier kann man nur wieder raten, was nicht geschrieben wurde. Was wäre noch hilfreich und relevant das ich nicht geschrieben habe?