Was passiert wenn ein Kredit von zwei Personen genommen wird und einer davon stirbt?
Mein Vater und mein Bruder wollen die Wohnung von meinem Bruder gemeinsam finanzieren. Kreditnehmer sind beide die Wohnung gehört aber meinem Bruder. Die Wohnung wird vermietet. Die Miete deckt das Darlehen (Zins + Tilgung). Mein Vater ist Rentner und die Laufzeit vom Darlehen wird 15 Jahre sein. Was passiert mit dem Kredit, wenn mein Vater während der Laufzeit sirbt? Sicherheiten werden von beiden eingebracht. Grundschuld von meinem Vater und meinem Bruder! Wie reagiert die Bank, wenn mein Vater stirbt und wie wird der Kredit weitergeführt? Was passiert mit der Sicherheit, die mein Vater eingebracht hat? Danke VG althaus.
1 Antwort
Der Erbe nach dem Vater wird Schuldner aller Verbindlichkeiten, es sei denn, dass der Erbe die anfallende Erbschaft ausschlägt, wie dies häufig geschieht, wenn der Verdacht einer überschuldeten Erbschaft besteht. Damit wäre allerdings derjenige Erbe mit dem Haftungsproblem konfrontiert, dem die Erbschaft anstelle des Ausschlagenden anfällt (Krug, Erbrecht, 4. Auflage). Solange das Bankdarlehen pünktlich bedient und die Darlehensbedingungen eingehalten werden, insbes. keine auffällige Beeinträchtigung des Immobilienwertes eintritt, hat die Bank keine Veranlassung, den Eigentümer als dinglichem Schuldner und den noch lebendenden Bruder und den Erben des Vaters aus der persönlichen Haftung in Anspruch zu nehmen.