Eine Genehmigung gibt es nicht. Ich denke, wenn du den Antrag über ELSTER übermittelt hast, ist er auch dort irgendwo zu finden.

Zu welchem Zweck willst du ihn aufrufen? Sollte die Dauerfristverlängerung nicht gespeichert. sein, hättest du bei deinen letzten Voranmeldungen eine Erinnerung erhalten, in der der für dich zutreffende Termin genannt wird.

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Geh auf die Elster Seite-"Formulare und Leistungen"-"Alle Formulare"-"Umsatzsteuer". Tadaaa!

Bitte denk daran, dass die nächste USt-VA für das 2. Quartal bereits am 10.07.24 fällig ist. Du kannst die Frist um einen Monat verlängern, indem du (auch zu finden unter Umsatzsteuer) einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellst. Eine verspätete Abgabe wird mit einem Verspätungszuschlag, der bis zu 10% der Zahlast betragen kann, belegt. Fristen einhalten lohnt sich.

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Ich habe nach meinen Erziehungszeiten in Teilzeit gearbeitet und NULL staatliche Leistungen bezogen. Warum auch?

Meine Familie finanziert sich aus unserem Familieneinkommen, ich denke das ist die Regel.

Wie kommst du auf das schmale Brett anzunehmen, Mütter oder Familien finanzieren sich aus soziale Töpfen?? Meiner Meinung nach ist das die Ausnahme. Woher kommt dein Frust?

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Du kannst dein persönliches ELSTER Konto verwenden um den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft" auszufüllen und zu übermitteln. Dein Geschäftspartner benötigt dafür kein Eigenes.

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https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Erklaerfilme

Hier findest du vielleicht schonmal einige Antworten auf deine Fragen.

Was das schlichte Ausfüllen des Fragebogens betrifft, kannst du beim Finanzamt anrufen, dort erhält du allerdings keine Informationen zu spezifischen, steuerlichen Fragen. Hier wäre ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Man benötigt viel Geduld, Flexibilität und etwas Biss, einen zu finden, der noch Mandanten aufnimmt, aber es ist nicht unmöglich.

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Bei mir im Ort haben sich in den letzten paar Jahren zwei mobile Imbissbetriebe etabliert. Diese haben ein umfangreiches Warenangebot, beide Betreiber sind "Aussteiger" aus der gehobenen Gastronomie, entsprechend gut ist die die Auswahl und die Qualität. Die Preise sind angemessen (hoch).

Einer der Gastronomen hat sich in der Nähe eines Gewerbegebietes ein Grundstück gepachtet und um seinen Wagen herum mit einem Zelt und einer "Strandbar" eine kleine Oase erschaffen. An manchen Wochenenden tingelt er mit seinem Wagen zu Veranstaltungen.

Der andere bedient überwiegend Veranstaltungen und Festivals, an festgelegten Tagen findet man ihn an einer Hauptverkehrsstrasse auf dem privaten Grundstück eines mit ihm befreundeten Unternehmers.

Beide haben sich in der Vergangenheit vergeblich bemüht, Stellplätze auf/in der Nähe von Parkplätzen der hiesigen Verbrauchermärkten zu erhalten. Die Gründe, warum das nicht so einfach ist, kannst du in den anderen Kommentaren finden.

Das von dir geplante Angebot ist zwar ganz nett, aber damit kommst du garantiert nirgendwo an, wo der Kunde "was auf die Hand" haben möchte.Auf einem Wochenmarkt bist du mMn damit sicherlich besser aufgehoben, aber auch dort sind oft Stellplätze langfristig vergeben, teuer und wenn mal neu ausgeschrieben wird, kaum zu bekommen. Bewerben kannst du dich beim Betreiber der Märkte, hier sind es oftmals die Kommunen, die über die Händlerauswahl entscheiden.

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Verlangen kann dein Nachbar viel, ich habe auch schon solche Früchtchen kennenlernen müssen und viel zu aufgeregt reagiert.

Mein Rat an dich: Lehn dich zurück, wenn dein Nachbar einen rechtlich fundiertes Argument findet, dass du -in welcher Form auch immer- tätig werden musst, muss er dies Hieb- und Stichfest nachweisen. Dann käme das Bauamt, bzw. de Behörde auf dich zu, die an deinem Wohnsitz zuständig ist. Mit denen kannst du dich über die Situation unterhalten, wobei ich bezweifle, dass der Nachbar diesen Schritt geht. Auf Zuruf irgendeines Menschen brauchst du gar nichts tun.

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Ja, soll er deinen Keller aufräumen, damit er überall rankommt? Natürlich ist das korrekt.

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Nach dem Absenden des Formulars ist für dich alles erledigt.

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Definitv ja. Meine Jungunternehmer stehen zur Zeit ziemlich lost da, da sie keinen Berater finden, der neuen Mandanten annimmt. Wenn du es richtig anpackst und stets auf dem Laufenden bleibst, kannst du dir in deinem Wunschberuf eine goldene Nase verdienen.

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Bitte nicht zu viele Informationen preisgeben, sonst könnte tatsächlich jemand in den Zustand versetzt werden, eine vernünftige Antwort zu geben.

Bitte teile uns noch mit, ob du die Ware als Privatperson oder Händler gekauft hast. Online, oder im stationären Handel? Das macht einen riesigen Unterschied.

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Man kann intern schon sehr viele Daten einsehen, aber wie schon berichtet wurde, man darf es nicht, wenn man nicht mit dem Steuerfall befasst ist.

Um welche deiner Daten sorgst du dich? Deine persönlichen Verhältnisse, deine Anschrift, Arbeitgeber und Einkommen sind ganz einfach zu ermitteln.

Hast du einen begründeten Verdacht, dass der Mitarbeiter deine Daten mißbraucht hat, scheue dich nicht dem Amtsleiter schriftlich davon zu berichten. Es ist überprüfbar, ob der Kollege unberechtigt deine Daten aufgerufen hat.

Edit: Der Stalkingvorwurf ist sicherlich beweisbar/polizeibekannt. Dieser Nachweis ist natürlich zu erbringen, damit du nicht noch Probleme wegen falscher Verdächtigung bekommst.

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Von Seiten des Finanzamtes würde ich jetzt kein großes Problem erkennen, die Steuernummern sind miteinander verknüpft und im Falle einer Prüfung leicht nachzuvollziehen. Jetzt, wo du deinen Fehler bemerkt hast, solltest du deine Rechnungsvorlagen aber umgehend überarbeiten.

Die bereits erstellten Rechnungen kannst du auch über einen Nachtrag korrigieren. Unter Angabe der Rechnungsnummer teilst du dem Kunden die korrekte Steuernummer mit, das ist mMn ausreichend und einfacher als die ursprüngliche Rechnung zu korrigieren.

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Das steht doch alles auf der Seite der Bank, spätestens an der Stelle, an der du die Unterlagen angefordert hast. Daher verstehe ich deine Frage nicht.

Ich habe gelernt, dass manch unseriöser Anbieter schon früh im Antragsverfahren ein Honorar verlangt. Ob diese Bank dazugehört, vermag ich nicht zu beurteilen.

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Ich kenne das Problem mit gewissen Lehrern und Schulleitern nur zu gut. Augen zu und nach Möglichkeit das Problem auf die andere Seite verlagern ist eine gängige Methode in manchen Schulen. Heute ist dein Sohn das Opfer, morgen der Aggressor.

Mit tut es sehr leid, was er in der Schule erleben muß.

Die Schlagzeilen der letzten Tage würden mich als Elternteil dazu verleiten, der Schule mitzuteilen, dass man gewillt ist die Presse und soziale Medien über die Vorkommnisse in der Schule in Kenntnis zu setzen. Parallel solltest du den Schläger bei der Polizei anzeigen. Die Schule wird dir mitteilen, dass sie dein rufschädigendes Verhalten mißbilligt, das darf dir aber egal sein. Sehen die Lehrkräfte weiter tatenlos zu, lässt du die Bombe platzen.

Alles Gute und viel Kraft wünsche ich dir, du wirst sie brauchen!

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Wenn du einmal in der Woche der Tochter deiner Nachbarin den Satz des Pythagoras nahebringst und dafür ein Scheinchen in die Hand gedrückt bekommst, wird kein Hahn danach krähen. Anders sieht es aus, wenn du deine Dienste beispielsweise bei Instagram bewirbst oder der Nachbarin regelmäßig Rechnungen erstellst.

Die Werbung wird gesehen und kann dazu führen dass das Finanzamt auf dich aufmerksam wird. Wenn die Nachbarin versucht, die erstellte Nachhilferechnung von der Steuer abzusetzen, wird es das mit Sicherheit, denn das Finanzamt wird Kontrollmaterial fertigen und die Versteuerung deiner Umsätze prüfen.

Es ist absolut abwegig, zu glauben, dass die Bank irgendwelche Kleinbeträge an das Finanzamt meldet. Muß sie auch gar nicht. Findet bei dem Online-Nachhilfeinstitut eine Betriebsprüfung statt, werden routinemäßig ein großer Teil der Rechnungsaussteller überprüft, ob sie denn steuerlich erfasst sind. Sind sie es nicht, kann die Tätigkeit für dich ein wirklich teurer Spass werden.

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Natürlich musst du keine Angaben machen, aber dann wird dein Antrag wohl nicht bewilligt.

Ich persönlich bin sehr froh hier im Forum immer mal wieder zu lesen, dass das Jobcenter relativ umsichtig mit öffentlichen Geldern umgeht.

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Deine Enttäuschung kann ich sehr gut nachvollziehen, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass du für vergangene Zeiten Kostgeld nachfordern kannst. Sicherlich kannst du einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, aber mach dir nicht zu viel Hoffnung.

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Ich kenne Volders nicht, was machen die?

Mein Rat: Kündige fristgerecht und nachweislich dein Abo und zahle den bis zum Ende des Vertrags fälligen Betrag bevor es noch teurer wird.

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Hab extra für dich gegoogelt. Die Polizei ist anscheinend von einer bestehenden Versicherung ausgegangen, wobei du das neue Kennzeichen noch nicht angebracht hast. Laut Bußgeldkatalog kostet dieses Vergehen genau 40 €.

Ich würde sagen, du hast Glück gehabt. Besorge dir direkt ein neues Kennzeichen, befestige es und gib in deinen Handykalender einen Termin Mitte Februar 2024 ein, der dich daran erinnert, die Versicherung für das neue Vertragsjahr zu besorgen.

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