Freelancern neben der Vollzeitarbeit?

2 Antworten

Man kann das alles so ausdrücken wie Du, dann müssen sich alle an das aufkommende Denglisch gewöhnen, oder man könnte auch einfach schreiben, ich habe eine Festanstellung mit 1.700,- netto (steuerlich irrelevant, es interessiert nur brutto und ich habe keine Lust das auszurechnen).

Dann möchtest Du als Selbständige noch Geld dazu verdienen.

1. Deine Arbeitsstunden interessieren nur Dich. Ebenso wofür Du sparst.

2. Es ist die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen.

3. Natürlich musst Du das zumindest dem Finanzamt mitteilen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

4. Wenn Du nicht "Freelancer" geschrieben hättest, sondern die tatsächliche Tätigkeit, könnte man dir auch sagen, ob zusätzlich eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.

5. Nach Deiner Steuererklärung, mit Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung für die selbständige Tätigkeit wird Dir das Finanzamt mitteilen, wieviel Du zu zahlen hast. Das nennt sich Steuerbescheid.

6. Ggf. kann auch Umsatzsteuer ein Thema sein. Auch dort könnte man Dir helfen, wenn die Art der Tätigkeit bekannt wäre, aber "Freelancer" ist kein Beruf, sondern eine modische Bezeichnung für Selbständigkeit.


annar 
Beitragsersteller
 15.02.2016, 08:20

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!  Ich würde gerne die Sprache besser lernen, aber versuchen Sie Deutsch in Berlin zu sprechen :) Also, besser zu erklären mit zusätzliche Projekte meine ich Digitalwerbung (ich hoffe das ist ein Deutsches Wort) - ich helfe Unternehmen mit der Werbung im Google und Facebook.

Ich hab verstanden, dass ich keine  Begrenzung von Stunden habe (toll) und ich werde natürlich dazu Steuer zahlen. Denken Sie aber das ich auch Umsatzsteuer zahlen soll und was soll ich dafür beachen?

wfwbinder  15.02.2016, 13:00
@annar

Da ja nur für Unternehmen gearbeitet wird, kann ich nur raten mit Umsatzsteuer zu arbeiten.

Dem Unternehmen ist es egal, ob die Rechnung 500,- Euro als Kleinunternehmer ist (wenn das vorliegen sollte), oder 500,- + 19 % Umsatzsteuer 95,- Euro = 595,- Euro.

Aber dafür hat man dann selbst Vorsteuerabzug. Die Handyrechnung von 35,70 bleibt zwar gleich hoch, aber die 5,70 Umsatzsteuer kann man als Vorsteuer abziehen. Auch aus den anderen Ausgaben. Es lohnt sich also.

Ich habe mich übrigens mit Hochdeutsch in Berlin, zumindest in meinem Bekanntenkreis gut durchgesetzt. Oder wir sprechen eben richtig Englisch. In unserer Kanzlei kein Problem, weil neben deutsch, noch englisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch udn Russisch verfügbar ist.

Die Kritisch bezog sich eben auf Freelancer was nichts zur Tätigkeit sagt, aber "Beratung zu sozialen Medien" ist klar und eindeutig.

Ich gehe auch nicht zum Point of Sale, sondern einfach in den Laden.

Du musst wahrscheinlich ein Gewerbe anmelden. Beim FA würde ich mich auch im Vorfeld schlau machen und wie viele Stunden du arbeitest ist meiner Meinung nach deine eigene Entscheidung. Das alles sollte auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.


gammonwarmal  15.02.2016, 14:55

Eine sehr kurze Zusammenfassung der Antwort von wfwbinder!