Zwangsversteigerung Grundschulden übernehmen?
Guten Tag,
Es sind insgesamt 4 Grundschulden im Grundbuch eingetragen.
- 800.000DM Bank X
- 350.000€ Bank X
- ? Betreibender Gläubiger Privatperson
- ???
Laut Amtsgericht entfallen die Grundschuld Nr. 3 und 4 beim Kauf, da 3 durch die Versteigerung die Schuld begleichen möchte und 4. Nachrangig ist.
Schuld 1 und 2 müssen wohl übernommen werden.
Nun meine Frage:
Muss ich die Grundschulden in voller höhe übernehmen, oder nur der Teil dieser Schulden, der bei der dahinterstehenden Bank noch offen ist?
4 Antworten
Hallo Daniel,
das geht, glaube ich, heute überhaupt nicht mehr. Man kann nicht einfach den Namen ändern, sondern muss die Grundschuld löschen und neu beantragen.
LG Eule69
Du musst sie in voller Höhe übernehmen!
Falls ausnahmsweise nur ein kleinerer Teil übernommen werden muss, erfährst Du das beim Amtsgericht / Versteigerungsgericht. Der dortige Rechtspfleger/ in kann Dir das genau sagen. Du kannst Dich vor der Versteigerung, zb telefonsich, erkundigen. Auch im Versteigungstermin erklären die das ganz genau.
Also: In diesem Falle erwirbst Du mit der Ersteigerung auch die Grundschulden. Grundschulden sind rechtlich getrennt von der zu sichernden Forderung (Darlehen, etc., anders als bei einer Hypothek.) Das heisst: Du musst die volle Grundschuld an den Inhaber der Grundschuld (Bank X) bezahlen. Und Du musst die dinglichen Zinsen ab dem Tag des Zuschlags an die Bank bezahlen (das sind die Zinsen, die im Grundbuch mit eingetragen sind - die können sehr hoch sein!) Wenn das anders ist, muss das Amtsgericht das in seinen "Versteigerungsbedingungen" anders regeln.
Das bedeutet: Dein "Kaufpreis" setzt sich zusammen: 800.000 und 350 000 und den Betrag, den du in der ZV bietest.
Du kannst Dich auch bei der Bank X informieren. Die geben normalerweise auch Auskunft.
Schuld 1 und 2 müssen wohl übernommen werden.
Da hilft nur die Rückfrage bei den Banken und gleichzeitig die Frage, ob die lieber abgelöst werden möchten, oder den Kredit weiter gewähren wollen.
Können sie mir auch sagen ob die Grundschuld in voller höhe übernommen werden muss? Da von der eingetragenen Summe ja schon ein großer Teil abbezahlt sein wird.
Natürlich nur der Restwert, aber dazu braucht man ja die Auskunft der Bank.
Na das was noch offen ist!
Wer ist denn Betreiber/Initiator der Zwangsversteigerung?
Betrieben wird die Zwangsversteigerung vom Amtsgericht. Initiiert wurde diese von dem Betreibenden Gläubiger Nr.3
Der Rechtspfleger konnte mir nur sagen das die angegebenen Grundschulden bestehen und Nr 1 und 2 übernommen werden müssen. Eine Auskunft ob diese Schulden schon beglichen sind (nur aus dem Grundbuch nicht gelöscht wurden) konnte mir nicht erteilt werden. Meine Frage richtet sich danach, wenn zb. von den 350.000€ bei der Bank schon 200.000€ beglichen sind, muss ich dann trotzdem die 350.000€ bezahlen oder nur die übrigen 150.000€.(Natürlich zuzüglich der im Versteigerungstermin gebotenen Summe)