Kein Licht im Treppenhaus, wer zahlt Unfallschaden?
Nach einer Party am Samstag bin ich mit ein paar Freundinnen, die zu Besuch waren bei mir waren, nach Hause gekommen. Eine Freundin ist im Eingangsbereich über das Rad eines Kinderwagens gestolpert, auf den Wagen gefallen und da ist nun was verbogen. Ich hab das natürlich am nächsten morgen dem Besitzer des Wagens gemeldet und der will jetzt Ersatz. Seit ein paar Wochen sind in dem Mehrfamilienhaus mit 5 Etagen im Treppenhaus einige Birnen kaputt. D.h. unser Vermieter hat hier fahrlässig gehandelt, denn ich habe ihn schon einmal drauf aufmerksam gemacht. Muss nun seine Haftpflicht zahlen?
1 Antwort
Es kommt drauf an:
Den Hauseigentümer trifft die Verkehrssicherungspflicht und er muß für ausreichende Beleuchtung im Treppenhaus sorgen und er haftet auch für Schäden, die durch unzureichende Beleuchtung entstehen. Sofern er eine Hausbesitzerhaftpflicht hat, muß die ihn insofern entlasten.
Wenn ich allerdings höre, dass dort ein Kinderwagen im Flur abgestellt war, dann muß man sich doch fragen, ob das überhaupt zulässig war. Nicht nur ein Blick in die Hausordnung ist ratsam, sondern auch in baurechtliche Vorschriften. Immerhin ist der Flur doch ein Fluchtweg. Und so einen darf man nicht zustellen. Wenn ich über einen dort abgestellten Kinderwagen stolpern würde, dann würde ich nicht zögern, den Eigentümer desselben wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen wenn ich beim Sturz Verletzungen davon getragen hätte. Und Schadensersatz könnte der auch nicht von mir verlangen.
In Deinem Fall aber gehen bei mir alle Lampen an, genauer gesagt, das Blaulicht. Lass mich mal offen eine Vermutung aussprechen: Nach der Party seit Ihr alle sturzbesoffen gewesen. Da wäret Ihr wahrscheinlich auch über einen Krümel gestolpert und das trotz Flutlichtbeleuchtung. Da sollte sich Freundin vielleicht mal lieber haftungsmäßig an die eigene Nase fassen und mit dem Eigentümer des Kinderwagens eine Einigung suchen. Das würde Euch doch die möglicherweise recht peinliche Darlegung der Einzelheiten des Unfallereignisses ersparen.
Habe es erst heute gelesen, Kinderwagen im Hausflur abstellen ist erlaubt !. Aber ansonsten bin ich der gleichen Meinung, Privatier59 ! K.
Ja, dachte ich auch :-) Deine Spekulationen lasse ich mal außen vor, ich denke, dass kann man ebenfalls bei der Beschreibung eines solchen Vorfalls. Das mit der Verkehrssicherungspflicht schaue ich mir mal an! Thx!
Mein Kommentar hält in einem Punkt meiner betriebseigenen Qualitätsprüfung nicht stand: Im 3.Satz des letzten Absatzes muß es "seid" statt "seit" heißen.