Ich hätte kein Problem für einen bestimmten Artikel den ich lesen möchte zu bezahlen, aber ich weigere mich ein Abo abzuschließen.
Kosten minus Erstattung ergibt die außergewöhnliche Belastung. In dem Beispiel 1 gibt es keine da alles erstattet wurde, im Beispiel 2 bleibt nur der Eigenanteil.
Zusätzliche gibt es eine zumutbare Eigenbelastung die überschritten sein muss bevor außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Ich weiß nicht wie das ganze genau funktionieren soll. Aber wir haben sehr viele Arbeitnehmer aus dem EU Ausland die für ein oder 2 Jahre kommen, wieder in die Heimat gehen und dann nach einem Jahr wieder kommen. Können die dann jedesmal den Rabatt mitnehmen? Ich bin gespannt wie diese Regelung genau aussehen soll. Ich befürchte auch mal wieder sehr viel Verwaltungssaufwand.
Die Wohnung muss zu deinem Haushalt gehören. Beim Umzug kannst du die Kosten absetzen.
Der zeitliche Zusammenhang muss passen ( also nicht noch längerer lerrstand z. B.) und du musst auch tatsächlich eingezogen sein.
Sollte bei dir eigentlich passen so wie du es schilderst.
War der Arbeitgeber eine staatliche Institution Behörde oder Universität oder ähnliches?
Auf die Frage komnt Es hier aber eigentlich gar nicht an da es in diesem Fall garnicht so tief ins DBA geht.
Ich nehme mal an das ist die Anlage N-Aus. Beim Zuzug deiner Frau nach Deutschland wäre eigentlich die Anlage AUS richtig. Da kommt es dann auch nur auf die Höhe des russischen Lohns an.
Leg Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein und beantrage gleichzeitig gem. §110 AO die Widereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung die du hier geschrieben hast, dass du davon ausgegangen bist gegen die Feststellung Einspruch einlegen zu müssen, dass die Feststellung eine eigene Steuernummer hat und dass du keine Ablehnung über die Festsetzung der Feststellungserklärung erhalten hast
Dazu Antworten in einem Deutschen Forum zu finden wird denke ich schwierig.
Die Besteuerung erfolgt nach dem DBA zwischen Österreich und der Schweiz und ich bezweifle das du hier dazu Antworten findest.
Ich würde zumindest für die erste Erklärung mit Vermietung zum Steuerberater raten. Je nach Komplexität kannst du die folgenden dann vielleicht selbst machen.
Besteuerungsrecht für deine Einkünfte müsste nach dem DBA bei Deutschland liegen. Zumindest deinen Schilderungen nach.
Daher kannst du in Österreich keinen Minijob haben. Ist bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ähnlich. Die können in Deutschland auch keinen "echten" Minijob ausüben. Die Besteuerung richtet sich nach dem Ansässigkeitsstaat.
Deine Einkünfte on Österreich sind daher in Deutschland zu besteuern (und unter Umständen auch Sozialversicherungspfluchtig., da kenne ich mich nicht gut genug aus)
Die Leitsteuernummer ist die Steuernummer deiner persönlichen Einkommensteuer Erklärung. Das kann die gleiche sein wie die für die EÜR, muss es aber nicht.
Die Steuernummer wird beendet, sobald die Betriebsaufgabe durchgeführt wurde. Ich hab dir gerade im alten Post noch nen Kommentar dazu geschrieben. Hoffe der kann dir weiterhelfen.
Hast du mit der 2020 er Erklärung auch eine Betriebsaufgabe beim Finanzamt durchgeführt? Abmeldung bei der Gemeinde reicht nicht aus.
Ansonsten kann es auch noch andere Gründe geben die dich zur Abgabe verpflichten, oder auch einfach ein Versehen sein.
Am besten rufst du mal im Finanzamt an und fragst nach.
Kannst du vielleicht einen Screenshot von deinen Eingaben machen?
Das erste was mir auf die schnelle einfällt, hast du die Kapitalertragssteuer vielleicht in die Zeile für Beteiligung eingetragen? Die müssen in die Zeile laut Bescheinigung.
Die Anlage KAP BET ist für deinen Fall definitiv die falsche. Du brauchst nur die normale Anlage KAP
Da geht es um andere, noch laufende oder beendete Tätigkeiten. Nicht um die die im Fragebogen neu angemeldet wird.
Also ich bin mit Asthma T5 gemustert worden. Ich habe zu dem Zeitpunkt keine regelmäßigen Medikamente aufgrund des Asthmas nehmen müssen.
Das ist jetzt aber bald 20 Jahre her, und wie es aktuell aussieht solltest du vielleicht eher in einem Bundeswehr Forum erfragen.
Ich denke aber die Chancen stehen nicht so gut vor allem wenn du regelmäßig Medikamente brauchst.
Ist der GF an der GmbH beteiligt? So pauschal lässt sich das jedenfalls nicht beantworten. Da kommt es wirklich auf die Details an. Ich würde bevor man so etwas startet eine (richtige) steuerliche Beratung empfehlen.
Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. Von wo führst du denn die freiberufliche Tätigkeit aus? Von deinem Wohnsitz in der Schweiz, oder irgendwo in Deutschland?
Je nachdem was das erste Unternehmen ist müssen die beiden Tätigkeiten getrennt werden und 2 separate EÜRs abgeben werden.
Wenn die erste Tätigkeit allerdings auch Unterricht ist dürfte es kein Problem sein alles zusammen zu fassen.
Bist du dir ganz sicher eine Lizenz zu haben oder hast du nur einen CR Account für den du zahlst? CR kann dir nämlich gar nicht die Rechte einräumen die Sachen (öffentlich) zu streamen, das können nur die Urheberrechtsbesitzer, also die einzelnen Studios die die Rechte an den Serien besitzen.
Wann wurde die Wiese denn angeschafft und zu welchem Preis? Nach 10 Jahren im Eigentum ist es sowieso steuerfrei und beim Verkauf vor Ablauf der 10 Jahre wird der Gewinn zum persönlichen Steuersatz versteuert.
Wenn es sich wirklich um einen pauschal versteuern Minijob handelt tauchen die Einkünfte nicht in der Steuererklärung auf.