Dringend: WOHNGELD!!!

2 Antworten

Zu der Rückwirkung des Antrags auf den Tag der Antragstellung wurde Dir ja schon geschrieben. Was aber ist das mit den Mietschulden? Sind die aus der Zeit seit Antragstellung oder aus der Zeit davor? Mir ist bekannt, dass die Sozialämter Mietschulden dann übernehmen, wenn ansonsten der Verlust der Wohnung und Obdachlosigkeit droht. Dann muß der Vermieter aber schon Maßnahmen eingeleitet haben, insbesondere die Räumungsklage erhoben haben.


Matill 
Beitragsersteller
 06.06.2013, 21:13

Erstmal bedanke ich mich für die Antwort. Den Wohngeldantrag habe ich mitte januar gestellt wie schon genannt bevor ich kein Bafög bekommen habe ( leider habe ich bis zum ende des 4. Semesters die 81 cp nicht nachweisen können und kann es auch diesesmal nicht da ich jetzt 100 cp nachweisen muss)das heißt ich bekomme wieder kein Bafög. Die mietrückstände sind nach dem antrag entstanden. Ich habe es der Behörde so verständlich erläutert, dass ich ab Februar kein Bafög mehr erhalten werde. Ich bin studentin arbeite zzgl. Nebenbei und bekomme gerade mal ca. 300 € im monat und habe noch mein kindergeld. Meine eltern können mich leider nicht unterstützen. Ich habe mich auch über ein Studienkredit (kfw) informiert, da muss man ebenfalls nach dem 5. Semester 90 cp nachweisen und das wusste ich nicht. Zum Glück ist der Vermieter Verständnisvoll ich habe denen meine Lage erklärt und sie meinten, wenn alles erledigt ist kannst du die mietrückstande per ratenzahlung begleichen.

Den Wohngeldantrag habe ich mitte januar gestellt wie schon genannt bevor ich kein Bafög bekommen habe ( leider habe ich bis zum ende des 4. Semesters die 81 cp nicht nachweisen können und kann es auch diesesmal nicht da ich jetzt 100 cp nachweisen muss)das heißt ich bekomme wieder kein Bafög. Die mietrückstände sind nach dem antrag entstanden. Ich habe es der Behörde so verständlich erläutert, dass ich ab Februar kein Bafög mehr erhalten werde. Ich bin studentin arbeite zzgl. Nebenbei und bekomme gerade mal ca. 300 € im monat und habe noch mein kindergeld. Meine eltern können mich leider nicht unterstützen. Ich habe mich auch über ein Studienkredit (kfw) informiert, da muss man ebenfalls nach dem 5. Semester 90 cp nachweisen und das wusste ich nicht. Zum Glück ist der Vermieter Verständnisvoll ich habe denen meine Lage erklärt und sie meinten, wenn alles erledigt ist kannst du die mietrückstande per ratenzahlung begleichen.