Zählt eine Befundangabe als Krankschreibung oder ist die AU aussagekräftig?
Ich bin seit März 2016 krankgeschrieben. Diagn.: Hüft-TEP re. Das war die Diagnose während meiner gesamten AU-Zeit!!!
Zählt eine Aussage im Bericht der ReHa-Klinik (LWS Beschwerden durch Rückenlage beim Schlafen!) als Krankschreibung?? Man will mir deshalb das Krankengeld kürzen, da ich vor der Hüft-Krankschreibung einmal wegen LWS-Beschwerden krank geschrieben war. und die Zeit deshalb 2 Wo früher beendet ist. Meine Frage: Ist das rechtens???
Mit freundlichen Grüßen
Andrea
5 Antworten
Du bist aufgrund der Hüft - OP krankgeschrieben und damit hat es sich.
Wo kämen wir denn hin, wenn sich die Krankenkassen Befunde aus Berichten so zusammenstellen könnten wie sie es für richtig halten, um die Zeit der Krankengeldzahlung zu kürzen.
Wenn Dir schon einen Bescheid über die Zeitkürzung zugestellt wurde, solltest Du schnellstens Widerspruch dagegen einlegen, denn die Begründung der KK entbehrt jeder Grundlage.
Momentan ist es eine Marotte vieler Krankenkassen, ihre Mitglieder mit fadenscheinigen Argumenten zu verunsichern und ans Geld gehen zu wollen.
Also: Ärmel aufkrempeln und wehren.
Viel Glück.
Vielen Dank für die Auszeichnung. Ich hoffe, dass sich mittlerweile alles zum Guten entwickelt hat.
Hallo,
ich bin keine Fachfrau auf diesem Gebiet, würde aber meinen, ein Entlassungsbericht ersetzt keine Krankschreibung !
Entweder müsste eine anschließende Arbeitsunfähigkeit durch die Einrichtung bescheinigt werden oder aber vom Hausarzt am nächsten Werktag nach der Entlassung aus der Reha.
Eine rechtlich korrektere Antwort bekommst du möglicherweise auch hier:
Aber auch hier im Forum kannst du parallel dazu noch auf fachliche Hilfe hoffen, einfach etwas abwarten.
Gruß !
Wie schon in der ersten Antwort richtig erläutert, ist ein Entlassungsbrief keine AU. Klassisch wäre nun die Verlängerung der bereits vorhandenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit gleichem Wortlaut der ersten der Fall. Hat dir ein behandelnder Arzt eine erneute Erstbescheinigung ausgestellt, in der nun von LWS Beschwerden die Rede ist und die Kasse eine Kürzung vornehmen will, kommt es klar darauf an, welche Beschwerden damals vorhanden waren, welche Beschwerden aktuell vorhanden sind und ob aktuelle Beschwerden von der damaligen Grunderkrankung klar getrennt werden können.
Klartext, sprichvmit dem Arzt der die aktuelle AU ausgestellt hat, schildere ihm die Problematik u lass dir im besten Fall attestieren, dass aktuelle Beschwerden klar von der damaligen Erkrankung zu trennen sind.
Du bist solange krank wegen der Hüfttep? Was ist schiefgelaufen? Bezüglich der hinzugekommen Krankheiten machen die Krankenkasse das immer so. Ein Arztbesuch oder mitbehandlung auf der Reha, schon ist das mit in der Blockfrist drin
Ich war sch Wochen vor der OP krankgeschrieben, da ich starke Schmerzen hatte....dannn ist die Widereingliederung abgebrochen worden, nach der OP, wegen starker Schmerzen wegen Überbelastung....ich bin Krankenschwester und arbeite auf einer Onko-Station....viele Pflegefälle...
Ein Befund sagt nicht über die Arbeitsfähigkeit aus. So ist ein Dachdecker mit gebrochenem Bein arbeitsunfähig eine Sachbearbeiter im Büro aber i. d. R. nicht. Es kommt bei der Arbeitsunfähigkeit eben nicht nur auf die Erkrankungen an, sondern eben auch die konkret ausgeübte Tätigkeit.