Wer zahlt für mich, wenn ich nach Aussteuerung noch mal operiert werde?

2 Antworten

Hallo,

es fehlen zu viele Infos.

Das Krankengeld endete wegen der Krankengeldhöchstdauer im März.

Jetzt arbeite ich zwar wieder, bekomme jedoch im Herbst ein neues Hüftgelenk

Ist das eine normale Beschäftigung als Arbeitnehmer oder eine Umschulung (LTA)? Wird Gehalt oder Übergangsgeld gezahlt?

Wann ist die OP?

Wann beginnt (voraussichtlich) die LTA?

Welche Blockfrist (3-Jahreszeitraum) hat die Krankenkasse in Ihrem Bescheid zum Krankengeldende angegeben?

Eine chronologische Übersicht ist sehr hilfreich!

Gruß

RHW


FrauFanta 
Beitragsersteller
 13.07.2017, 21:02

Das kann ich schnell beantworten: die Blockfrist für die Schulter ist 15/09/15- 14/09/18 am 16.02.16 hatte ich ein paar Arztbesuche mit der Hüfte, so dass es dann als hinzugekommen gewertet wurde. Die erste Frage kann ich dir noch nicht beantworten, da erst Anfang August das Erstgespräch bezüglich der LTA ist. Beginn und Finanzierung ist noch völlig offen, sollte aber wenn möglich zeitnah nach der Genesung also vielleicht 2/18 stattfinden. Die Operation ist im Oktober. Zur Zeit wird normales Gehalt gezahlt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Alg1 besteht, dieses würde gerade mal 6 Wochen bezogen. (15.3-30.4.17) 

RHWWW  13.07.2017, 22:15
@FrauFanta

Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit für 6 Wochen Entgeltfortzahlung, wenn bisher tatsächlich gearbeitet wird und die letzte Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr als 12 Monate her ist.

Wenn der Sozialdienst von dem "OP-Krankenhaus" frühzeitig eine Anschluss-Reha beantragt, wird für die Dauer der Reha von der Rentenversicherung Übergangsgeld gezahlt (wenn Entgeltfortzahlung nicht bzw. nicht mehr besteht).

Falls zwischen Ende der Entgeltfortzahlung und Beginn der Reha eine Lücke ist, besteht Anspruch auf Alg (da die Erwerbsfähigkeit gefährdet/gemindert ist und der Rehaantrag läuft).

FrauFanta 
Beitragsersteller
 13.07.2017, 22:24
@RHWWW

Operation und Rehabilitation fallen zeitlich in die Lohnfortzahlung. Es ging um die Zeit nach der medizinischen Reha. Dann ist vermutlich gerade die Lohnfortzahlung zuende. Jedoch laut Aussage des Arztes ist die übliche durchschnittliche Krankmeldung 3-4 Monate ( oder sogar länger). Ein Anspruch auf Nathlosigkeitsregelung besteht nicht, da bei einer Hüftoperation die Erwerbsfähigkeit nicht gefährtdert oder gemindert ist. 

RHWWW  13.07.2017, 22:28
@FrauFanta

Schade, dass eine klare Frage nicht zu Beginn gestellt wurde.

Bei Bedürftigkeit zahlt das Jobcenter auf Antrag Arbeitslosengeld II.

FrauFanta 
Beitragsersteller
 14.07.2017, 06:46
@RHWWW

Nein Alg2 bekomme ich auch nicht, da ich nicht bedürftig bin. Das fällt weg, da ich a) einen festen Arbeitsplatz hab b) noch Alg1 Anspruch habe c) den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich war bereits bei der AfA, beim Jobcenter und bei der Krankenkasse. Offensichtlich erfülle ich von keinen Kostenträger die Ansprüche und muss drei Monate vom Dispo  leben oder so.

 
da ich ein normaler, berufstätiger Mensch bin. "

Irgendwie passt diese Frage nicht zu der, die vor kurzem von Dir gestellt wurde:

https://www.finanzfrage.net/frage/laesst-die-berufliche-rehabilitation-auch-raum-fuer-kreativitaet?foundIn=user-profile-question-listing


FrauFanta 
Beitragsersteller
 13.07.2017, 19:32

Doch natürlich passt das! Ich bin im März ausgesteuert worden, wurde von der KK aufgefordert einen Antrag auf Teilhabe zu stellen, habe im Mai angefangen zu arbeiten, im Juni kam die Bewilligung der LTA und im Oktober werde ich an der Hüfte operiert. Was soll daran nicht passen? Häh? So eine LTA dauert, das kann auch mal n Jahr dauern.