Du bist solange krank wegen der Hüfttep? Was ist schiefgelaufen? Bezüglich der hinzugekommen Krankheiten machen die Krankenkasse das immer so. Ein Arztbesuch oder mitbehandlung auf der Reha, schon ist das mit in der Blockfrist drin
Ja: Alg1 60%, Übergangsgeld 68%. Jedoch wird das Alg1 nach dem Jahresdurchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und das Übergangsgeld genau wie das Krankengeld nur nach den letzten Gehaltszettel. Das heißt also, wenn du ausgerechnet im letzten Monat vor der Reha richtig viel Knete hattest, aber die anderen Monate total wenig hattest, dann ist die Differenz noch viel mehr.
Ja, das passier immer genau da, wenn die Beleihung höher ist als der Kaufpreis. In der Regel überprüft der Notar das vor Kaufabschluss. Aber : das ist nicht seine Aufgabe! Der Käufer selber muss genau diesen Punkt selber überprüfen! Natürlich würde man gedanklich als Käufer nie auf die Idee kommen, das die Beleihung zu hoch ist und der Kauf nicht kostendeckend abgewickelt werden kann. Die Praxis zeigt jedoch, dass das oft der Fall ist. Insbesondere bei Verkauf ohne Markler ( der nämlich auf diesen Punkt auch meist noch ein Auge hält) . Das einzige was ihr machen könnt, wenn du das Haus unbedingt willst: geht zur Bank und sprecht mit denen. Rechte habt ihr keine. Jedoch sind Banken da oft Kompromiss Bereit, insbesondere wenn beim Eigentümer eine Insolvenz vor der Tür steht ( was ich annehme). Also: redet mit den Banken!
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Ich würde sagen : selbst schuld!