Wohnungskauf steht an! Ab wann darf ich den offiziell einen Mietvertrag abschließen?
Notarvertrag wird am 21.08. geschlossen. Übergang und Eintragung im Grundbuch zum 01.10.2012. Ab wann darf ich ein Mietvertrag abschließen? Beim Notar wird vereinbart, daß ich gegen Anzahlung von 10.000 Euro den Schlüssel zur Wohnung zum 03.09.2012 bekomme um Renovierungen vorzunehmen und Mieter den Eintritt zu verschaffen. Habe aber jetzt schon ein Mieter der sich interessiert. Einzug ist der 01.11.2012 geplant. Ab wann darf ich mit dem Mieter einen Mietvertrag abschließen ohne Probleme zu bekommen? Ab dem 21.08. oder ab dem 01.10.2012?
3 Antworten
Die Frage hatten wir in ähnlicher Form doch schon mal: Einen Mietvertrag kannst Du jederzeit und über jede beliebige Immobilie abschließen. Probleme bekommst Du aber, wenn Du den Mietvertrag dann nicht erfüllen kanst und da würde ich zumindest den Notartermin abwarten.
Ich bezweifele im übrigen, dass eine "Eintragung im Grundbuch" schon zum 1.10. vereinbart ist, denn das hängt vom Grundbuchamt ab und ist nicht zu beeinflußen. Was Du meinst, ist der Übergang von Nutzen und Lasten.
Du hast zu der Frage schon 2 gute Antworten bekommen. Daher von mir nur ganz kurz: Abspringen kann der Verkäufer nach dem Notartermin nicht mehr. Danebengehen könnte immer noch was. Aber ich meine, das Risiko derartiger Mißgeschicke ist nach dem Notartermin gering.
Die andere Sache ist aber die von Dir beabsichtigte Modernisierung. Ich hoffe nur, Du kennst die Handwerker schon lange und gut. Denn was man in diesem Bereich erleben kann, das bringt weit mehr graue Haare als ein Notartermin. Für mich persönlich bevorzuge ich bei größeren Sanierungen immer, den Vertrag erst dann mit einem Mieter abzuschließen, wenn konkret erkennbar ist, dass ich den zugesagten Einzugstermin auch einhalten kann!
Danke für die Warnung. Habe die Renovierungsarbeiten in den September gelegt. 4 und 5 September und die dritte Woche im September so daß ich zumindest Ende September fertig bin und der Mietvertrag beginnt am 01.11.2012 frühestens aber mit Ende der Renovierungsarbeiten. Also ist noch viel Luft dazwischen. Sollte nichts schief gehen.
althaus: Welche Antwort gibt dir dein Notar auf die Frage: Wann gehen auf den Erwerber kraft des gültigen Grundstückskaufvertrags mit wirksamer Auflassungserklärung über:
1) die Gefahr des Untergangs (Brand), 2) die Nutzungen (Miete, Pacht), 3) die Lasten (Steuern, Kommunalabgaben), 4) der Besitz,
a) nach Kaufpreiszahlung, b) nach vertraglicher Vereinbarung, c) nach Einreichung aller für die Eigentumsumschreibung erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt und Zahlung der Eintragungskosten, d) nach Verfügung des Rechtspflegers, die Umschreibung vorzunehmen, e) nach durchgeführter Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Erwerber?
Ich bin dergleichen Meinung wie Privatier59. Natürlich kann der Eintragungstermin beim Grundbuchamt nicht vorherbestimmt werden. Dafür gibt es keine Termingarantie! Da hängen alle am gleichen Fliegenfänger.
Was geht nach dem Notartermin noch schief?
Beispiele: Du kriegst Deine Finanzierung nicht zusammen. Der Vorbesitzer bekommt seine Löschungsbewilligungen nicht auf die Reihe oder jemand nutzt sein Vorkaufsrecht (Privatperson oder Kommune). es gibt Auflassungsvormerkungen (Derartiges kann man aber bereits jetzt im Notarvertrag oder Grundbuchauszug feststellen!) nicht gelöscht. Der Verwalter stimmt nicht zu.
Ab wann darf ich mit dem Mieter einen Mietvertrag abschließen ohne Probleme zu bekommen?
Ab Eigentumseintrag im Grundbuch.
Woher weiss ich im voraus wann die Eintragung im Grundbuch stattfinden wird?
Das wissen wir doch auch nicht. Aber Du kannst den Notar bei der Vertragsdiskussion fragen, wer noch was zu tun hat und wie lange er dafür normaleweise braucht.
Du hast recht. Es ist der Übergang von Nutzen und Lasten. So steht es auch im Notarvertrag. Kann ich denn nach dem Notartermin den Mietvertrag abschließen, ohne daß ich Probleme bekomme. Kann da wirklich nichts mehr schief gehen, daß der Verkäufer noch abspringt oder so?